Das Urteil hat weitreichende Bedeutung für Internet-Konzerne wie Facebook, Google und Co. Falls die Richter dem einflussreichen Gutachter folgen, könnte es für amerikanische Internet-Unternehmen schwieriger werden, Daten von Europäern in die USA zu übertragen. Das Geschäft Tausender US-Unternehmen in Europa wäre massiv betroffen. Denn nach Ansicht des Gutachters sind die Informationen in den USA nicht ausreichend vor dem Zugriff der Geheimdienste geschützt. Die grundlegende Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2000, mit der das Datenschutz-Niveau der USA als ausreichend eingestuft wurde, sei deshalb ungültig, hatte Generalanwalt Yves Bot erklärt. Auch abgesehen davon können aus seiner Sicht nationale Behörden jederzeit die Daten-Weitergabe stoppen.

Max Schrems
Max Schrems © APA/GEORG HOCHMUTH

Das Gutachten war ein Erfolg für den österreichischen Facebook-Kritiker Max Schrems, dessen Streit mit dem weltgrößten Online-Netzwerk das Verfahren auslöste. Ein Urteil in diese Richtung würde das "Safe Harbor"-Abkommen, das die Datenweiterleitung in die USA zulässt, treffen. Die US-Botschaft bei der EU verteidigt daher auf ihrer Webseite das Abkommen. Es schütze die Privatsphäre und gebe Vertrauen in den transatlantischen Datenstrom, heißt es dort. Die Meinung des Gutachters am EuGH basiere auf "unrichtigen Behauptungen über die Geheimdienst-Praktiken in den USA".