Es gibt Masern - diese in der Allgemeinheit fest verankerte Erkenntnis kostet einen Biologen jetzt womöglich 100.000 Euro. Der Impfgegner aus Baden-Württemberg verlor am Donnerstag einen Zivilprozess über diese Geldsumme vor dem Landgericht Ravensburg, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Der Mann kann allerdings noch Rechtsmittel gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil einlegen.
Der Biologe hatte wegen seines Zweifels am Masern-Virus auf seiner Homepage 100.000 Euro für denjenigen ausgelobt, der ihm dessen Existenz beweisen könne. Dafür verlangte er auch etwa Angaben zum Durchmesser des Virus. Ein Arzt aus dem Saarland stellte daraufhin ein Konvolut aus Publikationen zur Existenz des Masern-Virus zusammen und forderte die Auszahlung des Geldbetrags.
Das Landgericht Ravensburg stützte seine Entscheidung auf ein Gutachten, demzufolge die vorgelegten Publikationen formal und inhaltlich den Vorgaben der Ausschreibung der 100.000-Euro-Prämie entsprechen und damit den geforderten Nachweis erbringen. Das Gericht zeigte sich nach Würdigung des Gutachtens auch von der Existenz des Masernvirus überzeugt.