Tristen sitzt in einem Gefängnis, dem Wayne County Correctional Center in Honesdale, Pennsylvania. Wie alle anderen Gefangenen durfte er seine Familie erst nur durch eine Glasscheibe sehen. Mittlerweile erlaubte ihm die Gefängnisleitung auch physischen Kontakt mit seinen Angehörigen – denn der Amerikaner, der wegen Verdacht auf Mord hinter Gitter musste, ist erst zehn Jahre alt.
Er sei verängstigt, einsam und habe sich gewünscht, dass ihn seine Mutter in die Arme nehmen kann, sagte sein Anwalt Scott Bennett zu "Daily News".

Tristen ist einer der jüngsten Gefängnisinsassen, den es in den USA jemals gegeben hat. Er sei abseits der erwachsenen Insassen untergebracht, dürfe Bücher lesen und Filme anschauen und bekomme Unterstützung beim Lernen für die Schule, versicherte Vicky Botjer von der Gefängnisleitung.
Doch ein erster Versuch seines Anwalts, den Buben in die Obhut seiner Verwandten zurückzubringen, scheiterte nicht zuletzt an den Bedenken der Familie selbst. Denn dem Buben wird ein schreckliches Verbrechen vorgeworfen: Er soll am 11. Oktober im Hause seines Großvaters mit einer 90-jährigen Frau, die dieser dort betreute, in Streit geraten sein. Sie habe ihn angeschrien, daraufhin sei er wütend geworden, sagte er später seiner Mutter. Er habe "durchgedreht", die Kontrolle verloren, sie erst mit einem Krückstock im Nacken fixiert und dann mit dem Stock und bloßen Fäusten auf die Frau eingeschlagen. Die 90-Jährige überlebte die Attacke nicht.

Anwalt Bennett versucht nun, den Fall vor ein Jugendgericht zu bringen. Dass Tristen, der bereits Kontakt mit einem Psychologen hatte, in einem Gefängnis für Erwachsene sitzt, hat unter anderem auch damit zu tun, dass ihn seine Familie so besser besuchen kann. Die nächste Jugendstrafanstalt ist 130 Kilometer entfernt.

In Österreich nicht möglich

Ein Fall wie dieser sei in Österreich nicht möglich, bestätigt Hansjörg Bacher, Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz: "Die Strafmündigkeit beginnt erst bei 14 Jahren, davor gibt es keine strafrechtlichen Möglichkeiten." Ist ein Kind oder Jugendlicher vor Erreichen dieses Alters in einen Vorfall verwickelt, wird die Jugendwohlfahrt eingeschaltet. Bacher: "Zwischen 14 und 18 Jahren gilt das Jugendstrafrecht, zwischen 18 und 21 spricht man von jungen Erwachsenen." Die Sanktionen seien in diesen Fällen milder als bei den Erwachsenen. Stellt ein Gutachter "verzögerte Reife" fest, könnte man auch über 14 Jahre straffrei ausgehen.