Im Prozess gegen einen auch im „Fall Maddie“ verdächtigen Deutschen wegen schwerer Sexualstraftaten hat die Staatsanwaltschaft 15 Jahre Gefängnis gefordert. Im Anschluss an die Freiheitsstrafe sei eine Unterbringung in Sicherungsverwahrung nötig, sagte Oberstaatsanwältin Ute Lindemann vor dem Landgericht Braunschweig in Norddeutschland. Sollte es zu solch einem Urteil kommen, könnte der Angeklagte nicht nach Verbüßung der Haft entlassen werden.
Der Prozess erfährt auch deswegen große Aufmerksamkeit, weil Christian B. im Fall der 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen dreijährigen Madeleine „Maddie“ McCann aus Großbritannien unter Mordverdacht steht. Der „Maddie-Komplex“ ist aber offiziell nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens. Insgesamt gilt die Unschuldsvermutung.
Sexueller Missbrauch von Kindern
Lindemann hatte zuvor begründet, warum sie den Angeklagten für zwei Vergewaltigungen und zwei Fälle des sexuellen Missbrauchs für schuldig hält. Dem 47-Jährigen waren zum Auftakt des Prozesses drei Vergewaltigungen sowie zwei Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern vorgeworfen worden, die er zwischen 2000 und 2017 in Portugal begangen haben soll. In der Verhandlung habe sie es als einmalig empfunden, wie viel Misstrauen den Ermittlungsbehörden entgegengebracht worden sei, so die Oberstaatsanwältin.
„Man hatte teils den Eindruck, dass Beamte auf der Anklagebank sitzen“, sagte Lindemann. Mit Blick auf die fünf einzelnen Vorwürfe sagte sie: „Man muss sich schon die Mühe machen, die Indizien, die den Angeklagten belasten, in der Gesamtschau zu sehen.“ Sie hält Christian B. u.a. für schuldig, eine 70 bis 80 Jahre alte Frau in ihrer Ferienwohnung vergewaltigt und dabei gefilmt zu haben. Einem Zeugen, der angab, die Tat auf einem Video gesehen und den Angeklagten erkannt zu haben, attestierte sie eine „nachvollziehbare Schilderung“. Aber: Das Opfer konnte nie ermittelt werden und der Verbleib des Videos ist unklar.
Staatsanwaltschaft über Zeugenaussage „erschrocken“
Dasselbe gilt für die zweite vorgeworfene Vergewaltigung, für die ein weiterer Zeuge aus Sicht der Staatsanwaltschaft bedeutend war. Von der Befragung dieses Zeugen durch die Kammer zeigte sich die Staatsanwaltschaft „erschrocken“. Er sei am Ende so fertig gewesen, dass er die Vergewaltigung einer Jugendlichen vor Gericht nur noch vermutete. Das reiche natürlich nicht und müsse zu einem Freispruch von diesem Vorwurf führen, befand Lindemann.
Zusammenfassend forderte die Oberstaatsanwältin für die zwei mutmaßlichen Vergewaltigungen und einen mutmaßlichen sexuellen Missbrauch eines Kindes eine Gesamtfreiheitsstrafe von 13 Jahren. Der verbleibende letzte Missbrauchsfall lasse sich aus formaljuristischen Gründen dort nicht einbetten, sagte sie. Daher beantrage Lindemann dafür zwei weitere Jahre Haft.
Am kommenden Montag wird der Schlussvortrag der Verteidiger erwartet. Das Urteil könnte am Dienstag fallen.