Das Leben als verdeckter Ermittler kann spannend und aufregend sein. Doch nicht alles ist V-Leuten erlaubt. Eine Neufassung des sächsischen Verfassungsschutzgesetzes verbietet es ihnen, mit Verdächtigen zu schlafen, um an Informationen zu gelangen.
Bestehende Beziehungen müssen beendet werden
Die Richter kamen damals zu dem Schluss, dass die „staatlich veranlasste Aufnahme einer Beziehung zum Zwecke der Informationsgewinnung“ unzulässig sei. Zu einem ähnlichen Ergebnis kamen übrigens Juristen in Bayern im Jahr 2023. Die „Bild“-Zeitung berichtete, dass „intime oder vergleichbar enge persönliche Beziehungen zu Zielpersonen unzulässig“ seien.
Die Neufassung des Gesetzes in Sachsen zielt nun nicht nur auf neue Fälle. Auch V-Leute, die bereits Beziehungen zu Zielpersonen aufgenommen haben, müssen diese wieder beenden. „Mit der Anpassung des Gesetzes geben wir dem Verfassungsschutz Regeln an die Hand, die sich an den aktuellen rechtlichen Entwicklungen orientieren. Das schafft Rechtssicherheit für die Kolleginnen und Kollegen“, erklärt die sächsische Innenministerin Tamara Zieschang von der CDU.
Konkret betroffen von der Gesetzesänderung sind Fälle, in denen bestimmte Personen über einen Zeitraum von sechs Monaten oder länger observiert werden. Erlaubt bleiben auch Vertrauensbeziehungen, die Ermittler oder V-Leute ausschließlich über das Internet pflegen.