Schwangerschaftsabbrüche dürfen im US-Bundesstaat Idaho in medizinischen Notfällen vorerst weiterhin durchgeführt werden. Das entschied das Oberste Gericht der USA am Donnerstag. Dabei fällte der Supreme Court allerdings kein inhaltliches Urteil, sondern hielt nur die frühere Entscheidung eines Gerichtes in Idaho aufrecht, während der juristische Streit in niedrigeren Instanzen andauert.
In Idaho sind Schwangerschaftsabbrüche nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt, etwa wenn das Leben der Mutter - nicht aber ihr gesundheitliches Wohlergehen - in Gefahr ist. Nach Auffassung der Regierung von US-Präsident Joe Biden sind mit Bundesgeldern finanzierte Krankenhäuser aber dazu verpflichtet, Abtreibungen in medizinischen Notfällen durchzuführen. Auf dieser Basis hatte sie gegen das Gesetz geklagt und zunächst eine teilweise Lockerung errungen. Daraufhin wandten sich Vertreter des Bundesstaats Idaho an den Supreme Court. Diesen Antrag wiesen die Obersten Richterinnen und Richter mit dem Schritt am Donnerstag zurück.
Rechtmäßigkeit des Abtreibungsverbots nicht abschließend geklärt
Damit ist die Frage nach der Rechtmäßigkeit des Abtreibungsverbots in Idaho zwar nicht abschließend geklärt. Sie könnte erneut beim Supreme Court landen. Das Weiße Haus zeigte sich dennoch erfreut. „Keiner Frau sollte die medizinische Versorgung verwehrt werden, bis sie dem Tod nahe ist oder dazu gezwungen wird, ihren Heimatstaat zu verlassen“, sagte Sprecherin Karine Jean-Pierre. „Doch genau das passiert im ganzen Land.“
Das Oberste Gericht löste vor knapp zwei Jahren ein politisches Erdbeben aus, als es das rund 50 Jahre lang geltende landesweite Recht auf Abtreibung kippte. In der Folge können die Parlamente in den Bundesstaaten per Gesetz regeln, ob und unter welchen Bedingungen Abtreibungen erlaubt sind. Eine Reihe republikanisch regierter Bundesstaaten hat Schwangerschaftsabbrüche seitdem weitgehend verboten, ein rechtlicher Flickenteppich ist entstanden. Daher wird nun besonders darauf geschaut, wie sich der Supreme Court bei weiteren Fragen, die das Recht auf Abtreibung betreffen, verhält.