Der Oberste Gerichtshof von New York hat das Vergewaltigungs-Urteil gegen den früheren Hollywood-Produzenten Harvey Weinstein aufgehoben und eine Neuverhandlung angeordnet. Zur Begründung verwiesen die Richter am Donnerstag auf Verfahrensfehler während des Prozesses. Weinstein war 2020 in New York wegen sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung zu 23 Jahren Haft verurteilt worden.Die MeToo-Bewegung hatte das harte Urteil für Harvey Weinstein wegen Sexualverbrechen im März 2020 mit Jubel und Erleichterung aufgenommen. Der frühere Filmmogul war von einem New Yorker Richter wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung zu 23 Jahren Haft verurteilt worden. "Ich glaub', ich werd' verrückt", kommentierte die Gründerin der Bewegung, Tarana Burke (50), damals die hohe Strafe.
Auch am Donnerstag meldete sich die Aktivistin zu Wort, nachdem ein Berufungsgericht in New York die historische Verurteilung des ehemaligen Filmmoguls überraschend aufgehoben hatte. Sie sei tief bestürzt für die betroffenen Frauen, sagte Burke auf einer Pressekonferenz. Aber dies sei kein Schlag für die Bewegung, sondern ein "Weckruf" zum Handeln, fügte sie kämpferisch hinzu.
Auch Schauspielerin Ashley Judd (56), die 2017 in einem investigativen Artikel der "New York Times" mit anderen Frauen erstmals öffentlich den Missbrauch durch Weinstein geschildert hatte, rief zur Fortsetzung des Kampfes gegen sexuelle Gewalt auf. Bezüglich der Entscheidung des Berufungsgerichtes sprach sie davon, dass diese "unfair gegenüber den Opfern" sei. "Wir leben immer noch in unserer Wahrheit. Und wir wissen, was passiert ist." Die von Dutzenden Frauen erhobenen Missbrauchsvorwürfe gegen Weinstein brachten 2017 die weltweite MeToo-Bewegung ins Rollen.
Überraschende Entscheidung
Die Richter gaben am Donnerstag in einer überraschenden Entscheidung der Berufung des 72-Jährigen statt, wie aus einem Gerichtsdokument hervorging. „Wir kommen zu dem Schluss, dass das erstinstanzliche Gericht fälschlicherweise Zeugenaussagen über nicht angeklagte, mutmaßliche frühere sexuelle Handlungen gegen andere Personen als die Kläger der zugrunde liegenden Straftaten zugelassen hat“, schrieb der zuständige Richter.
Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs fiel mit vier gegen drei Stimmen. „Der Angeklagte hat das Recht, nur für das angeklagte Verbrechen zur Rechenschaft gezogen zu werden, und daher dürfen Vorwürfe früherer Fehltaten gegen ihn nicht zugelassen werden, nur um seine Neigung zur Kriminalität nachzuweisen“, legte Richterin Jenny Rivera schriftlich die Meinung der Mehrheit dar. „Das Gericht verschärfte diesen Fehler, als es entschied, dass der Angeklagte, der keine kriminelle Vorgeschichte hatte, wegen dieser Anschuldigungen sowie zahlreicher Vorwürfe von Fehlverhalten, die den Angeklagten in einem höchst nachteiligen Licht darstellten, ins Kreuzverhör genommen werden könne.“
Weinstein sitzt lange Haftstrafe ab
Weinstein wurde 2020 im US-Bundesstaat New York wegen Sexualverbrechen verurteilt und sitzt derzeit eine langjährige Haftstrafe ab. Bei dem Prozess wurde er wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung zu 23 Jahren Haft verurteilt. In einem weiteren Strafprozess in Los Angeles kamen im Februar 16 Jahre Gefängnis dazu.
Der erste Weinstein-Prozess markierte einen Meilenstein der Rechtsgeschichte. Der Fall hatte damals die #MeToo-Bewegung maßgeblich mit ausgelöst. Seit 2017 haben mehr als 80 Frauen Weinstein öffentlich sexuelle Übergriffe vorgeworfen.
Nach Angaben der Zeitung „New York Times“ muss nun Manhattans Bezirksstaatsanwalt Alvin Bragg entscheiden, ob er ein neues Verfahren gegen Weinstein einleitet. Es blieb am Donnerstag zunächst unklar, welche Auswirkungen die Aufhebung des Urteils auf Weinstein haben wird, der in einem Gefängnis im Bundesstaat New York sitzt. Wegen der Verurteilung in dem zweiten Prozess aus Kalifornien wird er nicht auf freien Fuß kommen.