Das Landgericht Heilbronn verurteilte den Angeklagten am Montag unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes in drei Fällen zu einer Jugendstrafe von neun Jahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nach Überzeugung des Gerichts hatte der damals 20 Jahre alte Angeklagte im Februar vergangenen Jahres in der Heilbronner Innenstadt bei weit überhöhter Geschwindigkeit die Kontrolle über seinen 300 PS starken Sportwagen verloren. In einer Tempo-40-Zone raste er mit rund 100 Kilometern pro Stunde in das Auto eines 42-Jährigen. Der Mann starb in den Trümmern seines Wagens, seine Frau wurde schwer, die beiden Kinder leicht verletzt. Vor dem Aufprall soll der bereits als Temposünder bekannte junge Autofahrer fast eine Fußgängerin überfahren haben, die gerade noch ausweichen konnte.

Staatsanwalt sieht Tötungsvorsatz

Spätestens zu diesem Zeitpunkt habe der junge Türke aus Sicht der Staatsanwaltschaft bedingten Tötungsvorsatz gehabt. Die Anklage plädiert unter anderem auf eine Verurteilung zu neun Jahren Jugendstrafe wegen Mordes und dreifachen versuchten Mordes.

In der ursprünglichen Anklage war sie noch von Totschlag und versuchtem Totschlag ausgegangen, hatte sich aber im Laufe der Beweisaufnahme der Argumentation der Zweiten Großen Jugendkammer angeschlossen. Diese hatte ihrerseits darauf hingewiesen, dass auch Mord und versuchter Mord in Betracht kämen. Als mögliches Mordmerkmal komme Heimtücke in Betracht, hatte der Richter erklärt.

Fahrlässige Tötung

Schärfer plädierte die Anwältin der Witwe des Familienvaters. Sie forderte eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht zu lebenslanger Haft wegen Mordes. Die Verteidiger gingen dagegen von fahrlässiger Tötung und dreifacher fahrlässiger Körperverletzung aus. Illegale Autorennen gelten seit Oktober 2017 als Straftat. Seitdem kann schon die Teilnahme mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet werden. Strafbar ist allerdings auch ein „Rennen gegen sich selbst“.