In Deutschland ist der Konsum von Cannabis seit dem 1. April legal. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass der Drogenkonsum bei unseren nördlichen Nachbarn ausufern wird. Die Stadt Hamburg hat in einem Rundschreiben an ihre 75.000 Mitarbeiter bereits klargestellt: Drogenkonsum während der Arbeit wird nicht geduldet.
„Der Konsum von Betäubungsmitteln wie Cannabis im Dienst oder der Dienstantritt unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stellt eine Verletzung der dienst- bzw. arbeitsrechtlichen Pflichten dar“, heißt es in dem Schreiben, das der „Bild“-Zeitung vorliegt. Auch der Konsum vor der Arbeit oder zu Hause ist verboten.
Die Frage, wer die Einhaltung kontrollieren soll, ist nicht eindeutig geklärt. Die Stadtverwaltung hofft auf die Mithilfe der Mitarbeitenden. Wer eine Kollegin oder einen Kollegen verdächtigt, bekifft zu sein, kann dies dem Personalamt melden, das ein „personalärztliches Gutachten“ anordnen kann.