Im Kampf gegen seine drohende Auslieferung in die USA muss Julian Assange weiter abwarten. Eine Anhörung vor einem Gericht in London endete am Mittwoch ohne Entscheidung - die Richter wollen zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, ob dem WikiLeaks-Gründer ein volles Berufungsverfahren zusteht. Für den 52-jährigen Australier wäre es die letzte Chance, sich vor einem britischen Gericht gegen seine Abschiebung zu wehren. Das US-Justizministerium wirft Assange Spionage vor.
Europäischer Gerichtshof als letzte Chance
Eine Anwältin der Vereinigten Staaten wies am Mittwoch den Vorwurf zurück, die USA würden Assange wegen seiner politischen Ansichten verfolgen. Stattdessen argumentierte Clair Dobbin, Assange habe mit der Veröffentlichung ungeschwärzter Dokumente andere Menschen gefährdet. Es habe sich nicht um einen „Patzer“ oder „Fehler“ gehandelt, sondern es seien riesige Mengen unzensierten Materials veröffentlicht worden.
Vor dem Londoner Gerichtsgebäude Royal Courts of Justice forderten Demonstrantinnen und Demonstranten am Mittwoch erneut, Assange müsse freigelassen werden. Sie hielten ein Banner und Plakate mit Aufschriften wie „Free Assange„ und „Journalism is not a crime“ (übersetzt: „Journalismus ist kein Verbrechen“).
Sollte Assanges Berufungsantrag in London abgelehnt werden, bliebe ihm noch der Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. Seine Frau Stella Assange hatte angekündigt, sein Team werde dort umgehend einen Antrag auf einstweilige Verfügung stellen, um eine sofortige Auslieferung zu verhindern. Stella Assange sagte im Voraus auch, sie fürchte wegen der erwarteten harten Haftbedingungen in den USA und der labilen Psyche ihres Mannes um sein Leben.
Wann genau eine Entscheidung über den Berufungsantrag fallen soll, stand zunächst nicht fest. Assanges Ehefrau befürchtet jedoch, dass der 52-Jährige innerhalb von Tagen in ein Flugzeug in Richtung USA gesetzt werden könnte.
Deutschland sieht Auslieferung vorsichtig kritisch
Die deutsche Regierung sprach sich indirekt gegen eine Auslieferung Assanges an die USA aus. „Es ist so, dass wir Diskrepanzen sehen zwischen unserem Rechtsverständnis und dem Rechtsverständnis der Vereinigten Staaten von Amerika“, sagte eine Sprecherin des Außenministeriums am Mittwoch in Berlin und verwies auf die Abwägung zwischen Presserecht und Geheimnisverrat. „Die unterschiedliche Rechtsposition in diesem sehr konkreten Fall bringt die Bundesregierung auch gegenüber den Ansprechpartnern, das heißt den Ansprechpartnern der Vereinigten Staaten und im Vereinigten Königreich, sehr deutlich und sehr klar zum Ausdruck“, erklärte sie. Die Punkte, für die Assange in den USA angeklagt sei, seien in Deutschland nicht strafbar.
Das US-Justizministerium will Assange wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Die US-Regierung wirft ihm vor, gemeinsam mit US-Whistleblower Chelsea Manning geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen, veröffentlicht und damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht zu haben. Unterstützer sehen in Assange dagegen einen Journalisten, der Kriegsverbrechen ans Licht gebracht hat. Der Australier sitzt seit seiner Festnahme im April 2019 im Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh.