Nachdem die Staatsanwaltschaft in Mailand Ermittlungen gegen die bekannte Mode-Geschäftsfrau Chiara Ferragni wegen unlauteren Wettbewerbs im Zusammenhang mit angeblichen Wohltätigkeitsaktionen eingeleitet hat, plant die italienische Regierung neue Regeln für Influencer. Damit sollen strengere Kontrollen möglich werden.
Zukünftig strenge Vorgaben geplant
Der Entwurf, der am Donnerstag von der Regierung in Rom gebilligt wird, sieht vor, dass der Spendenzweck und der Empfänger von zur Verfügung gestellten Produkten sowie der Betrag oder der Anteil, der für einen Zweck bestimmt ist, klar angegeben werden müssen. Die Kartellbehörde ist bei Verstößen für die Verhängung von Strafen zuständig, die zwischen 5.000 und 50.000 Euro liegen werden.
Die Strafhöhe wird in jedem Einzelfall anhand des Listenpreises der einzelnen Produkte und der Anzahl der verkauften Waren festgelegt. Bei wiederholten Verstößen wird die Aussetzung der Influencer-Tätigkeit für einen Zeitraum von einem Monat bis zu einem Jahr angeordnet. Die Kartellbehörde muss auch über die Frist informiert werden, innerhalb derer der für wohltätige Zwecke bestimmte Betrag zu zahlen ist.
Wohltätig, aber im engerene Sinne
Italiens Premierministerin Giorgia Meloni sagte am Montag, die Regierung werde ein neues Gesetz über die Transparenz von Wohltätigkeitsprojekte ausarbeiten. „Wir arbeiten an einem Gesetzentwurf, der vorsieht, dass bei kommerziellen Aktivitäten, die auch einen wohltätigen Zweck verfolgen, auf der Verpackung der verkauften Waren angegeben werden muss, an wen die Mittel gehen, wofür sie verwendet werden und wie viel tatsächlich für wohltätige Zwecke bestimmt ist“, erklärte Meloni.
Die Ermittlungen der Mailänder Staatsanwaltschaft gegen Chiara Ferragni wegen Betrugs betreffen die Vermarktung eines von ihr für den Süßwarenhersteller Balocco „entworfenen“ Weihnachtskuchens. Die Vermarktung dieses Produkts hatte bei den Kunden den Eindruck erweckt, dass Spenden für krebskranke Kinder gesammelt wurden. Jedoch überwies Balocco dem Spital lange vor der Aktion 50.000 Euro - unabhängig von den tatsächlichen Verkaufszahlen.
Das Unternehmen der Geschäftsfrau Ferragni und Balocco wurden im Dezember vom Wettbewerbsamt mit einer Geldstrafe von einer Million Euro wegen „unlauterer Geschäftspraktiken“ bestraft.