Die Klage des Paars auf Rückabwicklung des Kaufs aus dem Jahr 2021 hat ein Gericht im südfranzösischen Alès am Dienstag abgewiesen.
Der mit der Auflösung des Haushalts im Zweitwohnsitz des Paars beauftragte Trödelhändler habe über keine besondere Kenntnis hinsichtlich Kunstobjekten verfügt, urteilte das Gericht. Das Paar aber habe gewusst, dass der Großvater des Mannes die auf dem Dachboden liegende Maske neben anderen historischen Gegenständen um 1900 nach einer Stationierung als Gouverneur aus Afrika nach Frankreich gebracht hatte. Das Paar habe es dennoch versäumt, die Maske auf ihren tatsächlichen Wert taxieren zu lassen, entschied das Gericht.
Dem Trödelhändler könne kein Vorsatz unterstellt werden. Erst ein Experte habe die Maske später im Auftrag des Auktionshauses in Montpellier auf einen Wert von 300.000 bis 400.000 Euro geschätzt. Der Trödelhändler habe dem Paar daher nach dem Verkauf noch die Zahlung von 300.000 Euro angeboten.
Fang-Maske aus Gabun
Bei der Maske handelte es sich um eine sogenannte Fang-Maske aus Gabun aus dem 19. Jahrhundert. In dem Prozess war auch die Republik Gabun als Kläger aufgetreten und hatte eine Rückgabe der Maske an das Land verlangt. Auch diese Forderung wies das Gericht ab.