Das Informationsfreiheitsgesetz mit der Abschaffung des Amtsgeheimnisses steht vor dem Beschluss. Denn die SPÖ hat sich mit der Koalition noch auf Veränderungen des Regierungsentwurfs geeinigt und ist nun bereit, ihre Stimmen für die nötige Verfassungsmehrheit beizusteuern. Wie der stellvertretende Klubobmann Jörg Leichtfried gegenüber der APA berichtete, habe man deutliche Verbesserungen erreicht, "um endlich Transparenz in die österreichischen Amtsstuben zu bringen".
Die Koaltionsparteien äußerten sich vor dem Ministerrat zur Einigung mit den Sozialdemokraten – und lobten diese explizit. Man sehe, was alles möglich ist, wenn alle konstruktiven Kräfte zusammenarbeiten, sagte Vizekanzler Werner Kogler (Grünen). Sein Nachsatz, der sich an die FPÖ richtete: Man solle nicht auf die „Krakeeler hören, die null Lösungen anbieten“. Auch Karoline Edtstadler, als Kanzleramtsministerin für die Verfassung zuständig, sagte: „Wenn wir an einem Strang ziehen, ist vieles möglich.“
Die Kommunikationskanäle mit der SPÖ waren in den vergangenen Monaten doch massiv gestört gewesen. Der Höhepunkt war die kurzzeitige Blockade aller Regierungsbeschlüsse im Sommer, als sich die Sozialdemokratie in einem innerparteilichen Wahlkampf befand. Nach dessen Entscheidung wurde die Blockade zwar aufgehoben, die Gesprächsbasis blieb aber angespannt. Die SPÖ warf wiederum den Regierungsparteien vor, gar nicht ernsthaft verhandeln zu wollen, etwa bei der Mietpreisbremse oder dem Energie-Wärme-Gesetz, für das jeweils Zwei-Drittel-Mehrheiten notwendig sind.
Gesetz ab 2025 wirksam
Die SPÖ hat nun einige Änderungen reinverhandeln können. So wird etwa das Interpellationsrecht der Parlamentarier aufgewertet. Der Regierungsentwurf sah bisher vor, dass sich die Ministerien auf diverse Ausnahmegründe berufen und eine Auskunft verweigern konnten. Dies wird künftig nur aus schwerwiegenden Gründen möglich sein, etwa bei Geheimdienstinformationen. Das Ministerium muss zudem prüfen, ob eine klassifizierte Auskunft erteilt werden kann, die zwar die Abgeordneten, nicht aber die Öffentlichkeit einsehen können.
Fallen wird die Ausnahme von der Auskunftspflicht für Gemeindeverbände, auch wenn die Kommunen als Verbund weniger als 5.000 Einwohner haben. Als "Wermutstropfen" bezeichnet Leichtfried die Tatsache, dass Kommunen mit weniger als 5.000 Einwohnern alleine nur auf Antrag Informationen bereitstellen müssen.
Änderungen nach Journalistenkritik
Kritik hatte nach Präsentation des Regierungsentwurfs auch ein weiterer Passus erregt. Greift demnach die Erteilung der Information in die Rechte eines anderen ein, "hat das zuständige Organ diesen davor nach Möglichkeit zu verständigen und zu hören", heißt es dort. Dies war als Behinderung der Medienarbeit interpretiert worden. Die SPÖ hat sich des Themas angenommen. Die Behörden werden nunmehr verpflichtet, die sonst vorgeschriebene Mitteilung an die betroffenen Dritten zu unterlassen, wenn dies zu Einschränkungen des Rechts auf Meinungsfreiheit führen würde. Voraussetzung dafür ist lediglich, dass dies (von einem Journalisten) gegenüber der Behörde bekannt gegeben wird.
Neu ist auch, dass auch Töchter von Rechnungshof-kontrollierten Unternehmen passiv Informationen erteilen müssen. Edtstadler nannte als Beispiel die Wien Energie, die eine Tochter der Wiener Stadtwerke ist, die wiederum im 100-prozentigen Eigentum der Stadt Wien steht. Börsennotierte Unternehmen unterliegen bereits umfassenden Informationspflichten durch das Aktiengesetz, sagte Edtstadler.
Ausnahmen für kleinere Gemeinden
Nach Antrag soll die Auskunft innerhalb von vier Wochen erteilt werden, im Ausnahmefall kann die Frist um noch einmal vier Wochen verlängert werden. Informationen von "allgemeinem Interesse" müssen von staatlichen Organen künftig auch "proaktiv" veröffentlicht werden, wobei für die kleineren Gemeinden die oben genannten Ausnahmen gelten.
Leichtfried sah eine "historische Einigung", die einen Kulturwandel in der Verwaltung darstelle. Seine Partei habe viele Jahre für die Abschaffung des Amtsgeheimnisses Druck gemacht. Diese sei überfällig. Die Beschlussfassung des Informationsfreiheitsgesetzes wird für Jänner angestrebt. Davor wird noch ein Experten-Hearing im Verfassungsausschuss angesetzt. Mit Sommer 2025 soll die Informationsfreiheit dann gelten.