Der Innsbrucker Bürgermeister Georg Willi (Grüne) ist ins Visier der Justiz geraten. Die Wirtschafts- und Korruptionsanwaltschaft (WKStA) hat ein Ermittlungsverfahren wegen Untreue und Amtsmissbrauchs eingeleitet, hieß es seitens der Behörde. Es wurde indes betont, dass Willi als Verdächtiger – und nicht als Beschuldigter – geführt werde. Es liege kein konkreter Verdacht vor, hieß es.
Mehrere politische Parteien hatten gegen den Bürgermeister aufgrund von Sonderverträgen für seine Ex-Personalchefin Sachverhaltsdarstellungen bei der Innsbrucker Staatsanwaltschaft bzw. WKStA eingebracht. Die Causa landete schließlich aufgrund der Schadenshöhe bei der Wiener Behörde.
"Gehe davon aus, dass fallen gelassen wird"
Willi bestätigte am Dienstag, dass er von der WKStA "ein Schreiben mit Fragen erhalten habe". Dieses werde er "natürlich so schnell wie möglich und mit Sorgfalt beantworten". Die Frist dafür betrage vier Wochen. "Es ist gut und richtig, dass die WKStA Meldungen gewissenhaft nachgeht, die sie erhält. Ich habe mich auch eingehend mit den Vorwürfen beschäftigt, nun warte ich die weiteren Schritte ab und gehe davon aus, dass die Ermittlung nach der Durchschau der Sachlage fallen gelassen wird", sagte Willi weiters.
Die anderen Gemeinderatsfraktionen nahmen das Bekanntwerden der Ermittlungen jedenfalls zum Anlass für Kritik am Bürgermeister. "Willi, es ist vorbei", meinte etwa FPÖ-Vizebürgermeister Markus Lassenberger. "Ungeachtet des Ausgangs der Ermittlungen ist aber für uns und viele Innsbrucker jetzt schon klar, dass er der falsche Mann für Innsbruck ist und besser heute statt morgen seinen Hut nehmen sollte", sagte er. Die FPÖ, die eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht habe, fühle sich nun bestätigt.
"Ob die Grünen nun Rückzug fordern?"
Die ÖVP erinnerte indes an die Aussagen der Grünen im Jahr 2021 zu ÖVP-Bundeskanzler Sebastian Kurz, als gegen diesen ein Ermittlungsverfahren wegen Falschaussage eingeleitet worden war. Die grüne Klubobfrau Sigrid Maurer hatte damals eine "untadelige Person" für das Amt gefordert. "Jetzt müssen die Grünen mit dem gleichen, hohen Maßstab das Ermittlungsverfahren von Georg Willi bewerten, wie sie es auch bei Vertretern anderer Parteien tun, sonst verlieren sie den letzten Rest an ihrer Glaubwürdigkeit", sagte ÖVP-Klubchef Christoph Appler. Er frage sich, ob die Grünen nun auch "so konsequent sind und den Rückzug von Georg Willi fordern".
SPÖ-Stadtparteivorsitzender Benjamin Plach mahnte wiederum ein, dass sichergestellt werden müsse, "dass die Justiz in Ruhe ihrer Arbeit nachgehen kann". Es solle aber geprüft werden, "inwiefern Sondervertragsabschlüsse für die Dauer der Ermittlungen dem Bürgermeister durch Gemeinderatsbeschluss untersagt werden können", um weiteren Schaden von der Stadt abzuwenden. Eine diesbezügliche Stadtrechtsänderung sei bereits in Vorbereitung.
Die Partei "Gerechtes Innsbruck", die ebenfalls eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht hatte, forderte, dass Willi während der Ermittlungen sein Amt ruhend stellen soll. Es sei "völlig inakzeptabel", dass Innsbruck einen Bürgermeister habe, gegen den ermittelt werde. Dies schade dem Ansehen der Stadt und ihrer Beteiligungen. "Im Falle einer Anklage ist ein sofortiger Rücktritt von Georg Willi als Bürgermeister unausweichlich", sagte Gemeinderat Gerald Depaoli.
Sonderverträge für Personalchefin
Stein des Anstoßes waren Sonderverträge, die Willi mit seiner Ex-Personalamtsleiterin ausgehandelt hatte. Zuvor erschien ein kritischer Bericht des Kontrollamtes, der unter anderem hohe Zulagen, Sonderbehandlungen und -verträge für einzelne Mitarbeiter in Willis Umfeld und Sondervereinbarungen für die Personalchefin hinterfragt bzw. kritisiert hatte. Dies hatte zur Abberufung der Personalchefin durch den Stadtsenat geführt, wobei Willi dies kurzerhand durch die Auflösung des Personalamts und die Schaffung einer Stabsstelle "Personalmanagement" zu verhindern versuchte.
Dies ging allerdings nicht durch und die Betroffene wurde schließlich "nur mehr" Sachbearbeiterin im Rathaus. Im Anschluss verhandelte der Stadtchef erneut einen Sondervertrag mit der Frau, der ihr bis zur Pensionierung das Top-Gehalt einer Führungskraft zusicherte. Nach heftiger Kritik ausgehend vom Kontrollausschuss verhandelte er nach und legte erneut in Eigenregie einen Vertrag auf, der eine Reduktion der Überstundenpauschale und eine Befristung bis 2025 (bis zu diesem Zeitpunkt war sie eigentlich als Amtsvorständin bestellt) enthielt.