Eine syrische Flüchtlingsfamilie ist mit einer Klage gegen die EU-Grenzschutzagentur Frontex vor dem Gericht der Europäischen Union gescheitert. Die möglicherweise erlittenen Schäden ließen sich nicht unmittelbar auf das Verhalten von Frontex zurückführen, entschieden die Richter am Mittwoch in Luxemburg. Auch sei Frontex weder für die Prüfung von Rückkehrentscheidungen noch für Asylanträge zuständig.
Daher könne die Behörde nicht für Schadenersatz haften. Frontex wird von Nichtregierungsorganisationen immer wieder vorgeworfen, die Rechte von Flüchtlingen nicht ausreichend zu schützen. Die sechsköpfige Familie kam 2016 nach Griechenland. Sie hatte dort dem EU-Gericht zufolge ihr Interesse bekundet, Asyl zu beantragen. Wenige Tage später wurde sie in einer sogenannten gemeinsamen Rückkehraktion von Griechenland und Frontex in die Türkei geflogen.
Die heute im Irak lebende Familie beklagt, dass Frontex rechtswidrig gehandelt habe. Ihr Asylantrag hätte geprüft werden müssen, bevor sie aus der EU gebracht worden sei. Außerdem habe Frontex gegen das Verbot erniedrigender Behandlung verstoßen und das Recht auf effektiven Rechtsschutz und die Rechte von Kindern missachtet. Sie forderten über 100.000 Euro Schadenersatz.
Dem folgten die Richter nicht. Die Agentur habe bei den Rückkehraktionen lediglich den Auftrag, die EU-Staaten technisch und operativ zu unterstützen. Gegen das Urteil (Az. T-600/21) kann noch vor dem höchsten Gericht der EU, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgegangen werden.