Die Corona-Hilfsagentur Cofag, die für die Abwicklung der meisten Corona-Unternehmensstaatshilfen zuständig ist, hat gewisse Auszahlungen gestoppt. Derzeit finden für rund 900 Antragsteller um Coronahilfen keine Auszahlungen statt, bestätigten die Geschäftsführer Marc Schimpel und Ulrich Zafoschnig. Der Grund: Die EU will Unternehmensverbünde gefördert sehen, Österreich fördert Einzelunternehmen. Wie lange eine Klärung des Sachverhalts dauert, ist offen. Finanzministerium und Cofag einerseits und EU-Kommission andererseits arbeiteten intensiv daran
Einigen sich EU-Kommission und die Cofag bzw. das Finanzministerium nicht, müssten die Unternehmen die staatlichen Zuwendungen zurückzahlen. Die Republik will dies aber im Sinne der Unternehmen lösen. Sie "verfolgt dabei den Lösungsansatz, dass diese Zuschüsse im Rahmen des EU-Beihilfenrechts umgewidmet werden", skizziert die Cofag an die Unternehmen. Die Cofag erhebt nun die relevanten Unternehmensverbünde.
Einzelunternehmen vs. Unternehmensverbünde
Betroffen sein können nicht nur Konzerne, sondern auch Unternehmen mit mehreren Standorten, die durch einen wirtschaftlichen Eigentümer verbunden sind. Bei einem für seine Wiener Schnitzel berühmten Gastronomiebetrieb mit mehreren Lokalen etwa wären es bis zu zwei Drittel der gewährten Corona-Hilfszahlungen, die im Fall einer strengeren Auslegung der Beihilfenregeln zurückgefordert werden könnten.
Kurz erklärt geht es darum, dass Österreich Einzelunternehmen staatlich fördern lässt bzw. ließ. Die EU will aber Unternehmensverbünde fördern. Nun könnten einzelnen Firmen aus Unternehmensverbünden in Österreich Rückzahlungen drohen, wenn sich Wien und Brüssel nicht einigen sollten.
Antragsberechtigt sind in Österreich laut Richtlinie Einzelunternehmen. Die EU-Kommission sieht aber Förderungen auf Ebene des Unternehmensverbunds als wirtschaftliche Einheit vor - und nicht das gemäß heimischer Richtlinie begünstigte Einzelunternehmen, das womöglich zu einem Unternehmensverbund gehört. Im Zusammenhang damit geht es nun um die Höhe der ab Frühjahr 2020 (bis Ende September 2022) gewährten Wirtschaftshilfen. Die EU-Kommission wandte sich nach APA-Informationen schon im Laufe des Jahres 2022 an die Republik.