Die einsatzreichste Nacht des Jahres wartet auf die steirische Polizei. Im Vorjahr gingen zum (wegen Corona noch schaumgebremsten) Jahreswechsel mehr als 2000 Notrufe in der Landesleitzentrale ein (binnen 24 Stunden), diese führten zu 690 Einsätzen. Gut möglich, dass diese Zahl diesmal übertroffen wird.
Zumal sich die Exekutive heuer nach den Halloween-Randalen in Linz noch stärker aufstellt als bisher. „Silvester ist eine Lage, die wir wissen und gut planen können. Es kann aber immer sein, dass sich eine gewisse Dynamik entwickelt. Darauf müssen wir sehr flexibel reagieren können“, sagt Thomas Heiland, Stadtpolizeikommandant von Graz. Über Mannstärken gibt die Polizei generell nicht gern Auskunft. „Die starke Polizeipräsenz soll dem subjektiven Sicherheitsgefühl der steirischen Bevölkerung dienen“, betont Landespolizeidirektor-Stellvertreter Joachim Huber.
Was erlaubt ist, was nicht
Die Kontrollen von Jugendschutz, Verkehr und Pyrotechnik bilden den Schwerpunkt der polizeilichen Überwachung. Gerade bei den Krachern muss immer wieder erwähnt werden, dass der Großteil von dem, was die Händler so im Sortiment haben, im Ortsgebiet ohne ausdrückliche Erlaubnis gar nicht gezündet werden darf. Das sind alle Feuerwerkskörper der Klasse F2 und höher. Generell verboten ist die Knallerei in der Nähe von Kirchen, Spitälern, Pflegeheimen, Tierheimen und Tankstellen. Der Strafrahmen bei Vergehen liegt übrigens bei 10.000 Euro bzw. sechs Wochen Freiheitsstrafe.
Wer seine Raketen und Kracher schon zuhause hat, wird sich kaum noch mit Appellen vom Abfeuern abhalten lassen. LH-Stellvertreter Anton Lang und Umweltlandesrätin Ursula Lackner rufen dennoch in Erinnerung, welche schlimme Folgen der kurze Spaß für die Tier- und Umwelt haben kann: Haustiere geraten in Panik, Wildtiere fliehen aus ihren Revieren und verletzten sich oft dabei. Und zurück bleiben Hunderte Tonnen an Abfall.
Nicht zuletzt ist die Gefahr von Wald- und Wiesenbränden aufgrund der derzeitigen Trockenheit besonders hoch, warnt der Landesfeuerwehrverband. Deshalb sollte man vom Abschießen von Feuerwerkskörpern in der freien Natur - etwa bei Feiern auf Almhütten - diesmal verzichten. Das gilt auch für Lagerfeuer, Kerzen und Fackeln, so heimelig sie auch sind. Sollte jemand einen Brand auslösen oder entdecken, sollte er oder sie umgehend den Feuerwehr-Notruf 122 wählen und in ausreichend sicherer Entfernung auf das Eintreffen der Feuerwehr warten.