Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft will in der ÖVP-Inseratenaffäre die elektronischen Daten von Dutzenden Mitarbeitern des Bundeskanzleramts öffnen. Es sollen die E-Mail-Postfächer, Office-Dokumente (oder sonstige Co-Working-Spaces), persönlich zugeordnete Laufwerke inklusive Backups und Sicherungskopien von sämtlichen Mitarbeitern des BKA von Dezember 2017 bis Oktober 2021 im Bereich Öffentlichkeitsarbeit und strategischer Kommunikation sichergestellt werden.
Das geht aus einer der APA vorliegenden Anordnung hervor. Betroffen sind auch alle Mitarbeiter im Bereich der Informationstätigkeit der Bundesregierung (insbesondere Informationsinitiativen, Mediaplanung – und Budget), im Kabinett, die für die beiden genannten Bereiche zuständig waren, samt jeweils allfällig zugeordneter Teamassistenten und Büromitarbeiter. Insgesamt dürften schätzungsweise an die 100 Personen von den Durchsuchungen erfasst sein.
Großflächige Löschungen
Die Staatsanwaltschaft argumentiert ihr Ansinnen damit, dass frühere enge Mitarbeiter von Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) massenhaft E-Mails gelöscht und ihre Handys getauscht hätten und nun möglicherweise Beweismaterial fehlt. Es würde sich nämlich jetzt schon zeigen, dass "die Beschuldigten im Zuge der Umsetzung ihres Tatplanes per E-Mail oder mittels Chatnachrichten kommunizierten". Die erforderliche Beweiserhebung sei auf andere Weise nicht möglich, "weil die Beschuldigten großflächige Löschungen von ihren elektronischen Daten vorgenommen haben", heißt es in der Begründung.
So sollen im sichergestellten E-Mail-Postfach eines Kurz-Sprechers fast sämtliche E-Mails von 10. Jänner 2020 bis 3. August 2021 gelöscht worden sein. "So befinden sich für diesen Zeitraum lediglich 242 'unique' E-Mails – daher nach Deduplizierung – im Postfach, die fast allesamt aus dem Outlook-Ordner 'Kalender' und 'Posteingang/Flüge' stammen. E-Mails ab dem 5. August 2021 wurden ebenfalls praktisch durchgehend gelöscht, wobei die Löschungen im Rahmen der IT-forensischen Aufbereitung nachvollzogen werden konnten. Das erste nicht gelöschte E-Mail stammt vom 5. Oktober 2021, 17:28 Uhr, daher unmittelbar vor der Durchsuchung am darauffolgenden Tag", so die WKStA.
ÖVP-Anwalt: "Niemand hat sich etwas zuschulden kommen lassen"
Durch die Sicherstellung Tausender weiterer Daten hofft die WKStA über Umwege, "Informationen über die Auftragsvergaben und die Verwendung der Ergebnisse der Umfragen in der Öffentlichkeitsarbeit" gewinnen zu können. "Eine Einschränkung auf konkrete Personen ist mangels Kenntnis der konkreten Strukturen und Zuständigkeiten sowie operativen Abläufen innerhalb des umfangreichen Mitarbeiterstabs nicht möglich."
Kurz-Anwalt Werner Suppan sieht diesen Schritt als weiteres Zeichen dafür, "dass die Ermittlungen der WKStA bisher nicht Vorwerfbares zutage gebracht haben". "Weil man nichts gefunden hat, muss man immer weiter graben. Die WKStA wird aber auch hier nichts finden, weil sich niemand etwas zuschulden hat kommen lassen."
Bei der Inseratenaffäre geht es um den Verdacht, dass Mitglieder der ÖVP um Sebastian Kurz als damaligem Außenminister beginnend mit dem Jahr 2016 rechtswidrig Budgetmittel des Finanzministeriums genutzt haben sollen, um gefälschte Meinungsumfragen erstellen zu lassen und diese in der Tageszeitung "Österreich" platziert zu haben. Ziel soll es gewesen sein, auf diesem Wege die öffentliche und die ÖVP-parteiinterne Meinung zu beeinflussen, um Sebastian Kurz den Aufstieg zum ÖVP-Obmann und österreichischen Bundeskanzler zu ermöglichen.