Ein Wiener Taxifahrer ist am Freitag am Wiener Landesgericht wegen sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person rechtskräftig zu einer dreijährigen unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Freundinnen einer jungen Frau hatten am Morgen des 27. Aprils 2022 über eine App ein Taxi bestellt, weil diese bei ihrer Geburtstagsfeier zu viel getrunken hatte. Als sie vor der Kult-Disco U4 in den Wagen des 54-Jährigen stieg, konnte sie sich kaum noch auf den Beinen halten.

Diesen Zustand nutzte der Taxler laut Anklage aus, um sich an der jungen Frau zu vergehen, ehe er sie an der genannten Adresse ablieferte. Dort angelangt, berichtete diese ihren Freundinnen telefonisch, was ihr widerfahren war, worauf diese dem Familienvater, der selbst eine Tochter hat, eine Falle stellten. Sie bestellten bei ihm eine weitere Fahrt, kamen so an das Autokennzeichen und erstatteten Anzeige. Der 54-Jährige wanderte in weiterer Folge in U-Haft.

DNA-Gutachten bestätigt Verdacht

Ein DNA-Gutachten bestätigte den Tatverdacht, denn Spuren des Mannes fanden sich auf der nackten Brust der jungen Frau und auf der Innenseite ihres BHs und Slips. Bis dahin hatte der Taxler behauptet, er habe die junge Frau "kurz im Hüftbereich" berührt, um ihr beim Ein- und Aussteigen behilflich zu sein.

Verteidiger Thomas Nirk kündigte zu Beginn der Verhandlung ein "vollinhaltlich reumütiges Geständnis" an, das sein Mandant dann allerdings nicht umsetzte. Zunächst erklärte der Angeklagte, die Frau sei "wie eine Katze eingestiegen" und habe "das Oberteil aufgemacht." Im Auto sei sie dann "nach vorne gesprungen" und habe sich auf den Beifahrersitz gesetzt: "Sie wollte beweisen, dass sie nicht betrunken ist." Danach habe sie "angefangen nach mir zu grapschen".

Das, was er danach schilderte, veranlasste den vorsitzenden Richter zur Frage: "Sie hat sie also verführt?" – "Ja, leider", erwiderte der Angeklagte. Ob er verstehe, was das DNA-Gutachten aussage? – "Natürlich. Ich habe die Matura."

Urteil rechtskräftig

Während der Befragung der Betroffenen wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Anschließend setzte es für den Taxler einen Schuldspruch im Sinn der Anklage. Es gebe keinen Grund, an den glaubwürdigen Aussagen der Zeugin zu zweifeln, hieß es in der Urteilsbegründung. Der 54-Jährige nahm nach Rücksprache mit seinem Verteidiger die Strafe an, der Staatsanwalt war damit ebenfalls einverstanden.