Hüttenwirte in Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg wollen Millionen an Schadensersatz von der Republik einklagen, berichtet der ORF. Ihnen war im Winter 2020/2021 verboten worden, Essen und Getränke zum Mitnehmen (Take-away) anzubieten, wenn die Skihütte nicht über eine öffentliche Straße erreichbar war. Die Maßnahme sollte Menschenansammlungen verhindern.

Schon im November letzten Jahres konnte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) aber "keinen sachlichen Grund dafür erkennen", dass das Verbot auf die Nicht-Erreichbarkeit per öffentlicher Straße abzielte. Für die Hüttenwirte steht nun fest, dass der Staat für die entstandenen Schäden haften muss.

Er habe eigens für seine Gäste eingekauft, um Essen zum Mitnehmen anbieten zu können, sagte etwa ein Wirt gegenüber dem ORF. Die genaue Schadenssumme ist nicht bekannt, die Hüttenwirte rechnen sich mit Verweis auf das Urteil des VfGH aber gute Chancen aus.