Eine 37-Jährige hat sich am Dienstag bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes verantworten müssen. Sie soll am 30. Oktober 2021 unter Alkoholeinfluss ihrem Lebensgefährten im Streit in dessen Wohnung in Hallein mit einem Küchenmesser in die Brust und in den Oberarm gestochen haben. Das Opfer wurde lebensgefährlich verletzt. Die Frau sagte, sie habe den Mann weder töten noch verletzen wollen. "Ich wollte ihm nur Angst machen."
Laut Staatsanwalt kam es zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung. Dann habe die Angeklagte aus der Küche ein Messer mit einer Klingenlänge von 20 Zentimetern geholt und ihrem damaligen Lebensgefährten zwei Stichwunden zugefügt. Beim ersten Stich sei die linke Brusthöhle des Opfers geöffnet worden. "Die Verletzung ist mit einer Lebensgefahr verbunden gewesen", so der Ankläger. Zur Tatzeit habe die alkoholabhängige Frau 1,56 Promille Alkohol im Blut aufgewiesen. Einem Gerichtsgutachten zufolge war sie zurechnungsfähig.
Die Frau wurde schließlich wegen Mordversuchs zu zehn Jahren Haft verurteilt.
Aussage unter Tränen
Die gebürtige Oberösterreicherin schilderte teils mit Tränen in den Augen, dass sie immer noch um den Tod ihres im Sommer 2020 verstorbenen Verlobten getrauert und Alkohol getrunken habe, damit sie sich gleichgültig fühle. Am 30. Oktober habe sie Wodka mit Orangensaft getrunken, obwohl ihr neuer Freund, den sie im Internet kennengelernt hatte, ihr dabei habe helfen wollen, dass sie vom Alkohol wegkomme. "Er war ein sehr netter Mann."
Der Anklage zufolge entfachte ein Streit um das Thema Alkohol, die Frau habe ausziehen wollen. Doch ihr Freund habe sie aufgehalten, sagte die Frau. Da habe sie das Messer in die Hand genommen, um ihm Angst zu machen. "Ich wollte, dass der Streit aufhört. Mein Kopf war einfach leer." Er habe ihr das Messer wegnehmen wollen, bei dem Gerangel sei es zu den Stichwunden gekommen.
Sie habe aber keine Vorwärtsbewegung mit dem Messer in Richtung ihres Freundes gemacht, antwortete sie dem beisitzenden Richter, der sie damit konfrontiert hatte, dass der Stoß wohl heftig gewesen sein musste, da die Klinge zunächst drei Kleidungsschichten des Opfers durchstochen und dann in den Brustkorb eingedrungen war. Ihr Freund hatte allerdings ausgesagt, dass die zwei Messerstiche schnell hintereinander erfolgt seien. Die Frau habe mit voller Wucht gegen den Oberkörper gestochen, das Messer wieder herausgezogen und anschließend in den linken Oberarm gestochen.
Verleumdung kam noch dazu
Der Staatsanwalt dehnte während der Verhandlung die Anklage wegen Verleumdung aus. Die Beschuldigte soll im Gefängnis in einem Brief an die Haft- und Rechtsschutzrichterin sowie bei der polizeilichen Einvernahme den Vorwurf der Vergewaltigung gegen ihren Lebensgefährten erhoben haben. Heute hatte die Frau erklärt, dass dieser Vorwurf nicht stimme. Sie sei von einer Zellengenossin unter Druck gesetzt worden, diese Anschuldigungen zu erheben.
Der Verteidiger sagte in seinem Eingangsplädoyer, dass sich die 37-Jährige zum Vorwurf des versuchten Mordes nicht schuldig bekenne. Sie bedaure ihre Handlungen zutiefst. Sie habe damals nicht darüber nachgedacht, dass eine schwere Verletzung auftreten könne, an welcher der Mann sterben könne. Die Angeklagte sei zu 50 Prozent geistig beeinträchtigt, ergänzte der Anwalt noch. Von insgesamt 3641,44 Euro, die der Privatbeteiligtenvertreter für die erlittenen körperlichen und seelischen Schmerzen sowie für den Selbstbehalt für den einwöchigen Krankenhausaufenthalt des Opfers forderte, hat der Verteidiger 1641,44 Euro anerkannt.