"Eigentlich sollen öffentliche Orte und Plätze nur aufgesucht werden, um zur Arbeit zu gelangen, um Lebensmittel und Medikamente zu besorgen oder um Angehörige zu unterstützen", klärt Ordnungsamtsleiter Wilfried Kammerer auf. Grundsätzlich sei nichts dagegen einzuwenden, auch einmal für einen Spaziergang nach draußen zu gehen - solange man dabei alleine unterwegs ist, Abstand hält und in Bewegung bleibt.
Julia Braunecker