Seit 20 Jahren begleitet die E-Card die Menschen in Österreich bei Arztbesuchen. Künftig kann die grüne Karte nicht nur von Lesegeräten, sondern auch mit dem Handy gescannt werden, gaben der Dachverband der Sozialversicherungen und die Ärztekammer am Mittwoch bekannt. Erleichterungen soll das besonders in Pflegeheimen bringen.
Um von der neuen Möglichkeit Gebrauch zu machen, muss auf dem Handy „Meine SV-App“ installiert sein. Dort kann dann ein Arzt ausgewählt werden, dem dann, nachdem die Karte gescannt wurde, für 90 Tage Zugriff auf die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) gewährt werden kann. Dasselbe passiert durch das Stecken der E-Card in der Arztpraxis. Über die ELGA hat der Arzt oder die Ärztin dann Zugang zu verschriebenen Medikamenten, Befunden sowie dem elektronischen Impfpass. Bisher wurde die neue Funktion in einer Pilotphase getestet, ab sofort soll sie flächendeckend zur Verfügung stehen.
System soll auf Apotheken ausgeweitet werden
Sinnvoll sei das etwa, wenn der Arzt etwa bei einer Visite ein Medikament verschreiben will, erklärt Peter Lehner, Co-Vorsitzender der Konferenz der Sozialversicherungsträger. Bisher konnte der Mediziner zwar ein Rezept schreiben, in der ELGA war dieses aber nicht hinterlegt. Kürzlich habe er in einem Pflegeheim geimpft, erzählt Ärztekammer-Vizepräsident Edgar Wutscher. Künftig können solche Impfungen direkt in den elektronischen Impfpass eingetragen werden. Durch den Zugriff auf Befunde seien auch telefonische Befundbesprechungen möglich, wenn Arzt und Patient das möchten. Im ersten Quartal 2025 soll das System ausgeweitet werden, sodass auch Apotheken Zugriff auf Informationen gewährt werden kann.
Grundsätzlich kann jede E-Card mit jedem Handy gescannt werden, also etwa auch die eines pflegebedürftigen Angehörigen, der selbst möglicherweise kein Smartphone besitzt. Zugriff auf sensible Daten erhalten die Angehörigen dadurch nicht, denn Gesundheitsdaten werden beim Scannen keine übertragen, lediglich dem Arzt der Zugriff darauf gestattet. Datenschutzrechtlich sei das System deshalb „zu 1000 Prozent perfekt“, sagt Lehner. Deshalb wird dafür auch keine ID-Austria benötigt.
Großteil der E-Cards verfügt über NFC-Funktion
Voraussetzung, dass das System genutzt werden kann, ist, dass die E-Card über eine NFC-Funktion verfügt, also über eine Technologie zur drahtlosen Datenübertragung. Der Großteil der Karten ist damit mittlerweile ausgestattet, zu erkennen ist das an einem Symbol mit vier Bögen neben dem goldenen Chip auf der Vorderseite.