Eigentlich wollte sie ihr unter die Arme greifen, erklärt die erste Zeugin an diesem Verhandlungstag. „Als Alleinerzieherin hat sie mir leidgetan“. Daher habe sie die Frau auch auf Schmuck-Partys mitgenommen und als Verkäuferin angeworben. „Wie kann ich mir das vorstellen – wie eine Tupper-Party für Schmuck?“, will Richter Günther Walchshofer wissen. Die Angeklagte, die bereits einmal eine Haftstrafe wegen schweren Raubes verbüßt hat, verweigert die Aussage.
„Ja, wie eine Tupper-Party für Schmuck“, sagt die Zeugin und schildert die Enttäuschung auf menschlicher Seite. „Ich dachte, wir sind ein Team“, sagt die Frau, die von der Angeklagten um Schmuck im Wert von 265 Euro, der unter anderem in einem Nobelhotel ausgestellt war, gebracht wurde. Auch Zeugin Nummer zwei schlägt in diese Kerbe. „Ich habe sie angerufen, ihr auf die Box gesprochen, aber ich habe sie nie mehr erreicht.“ Ihr schuldet die Angeklagte 234 Euro.
Der Richter lauscht und macht der Angeklagten noch einmal das Angebot, sich zu äußern. Diese verneint anfangs, kann sich dann aber doch nicht zurückhalten. „Es tut mir wirklich leid, ich will den Schaden wiedergutmachen. Sie haben mich angeworben und unterstützt, aber ich hatte so viel zu tun, außerdem bin ich mit meiner Tochter alleine.“
Die Angeklagte muss eine Geldstrafe von 480 Euro zahlen sowie den entstandenen Schaden von 499 Euro begleichen.