Der Beitrag, den Arbeitnehmende sowie Arbeitgeber zur Arbeitslosenversicherung leisten, wird erstmals seit Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes im Jahr 1995 angepasst. 2024 sinken die Beitragsgelder um 0,1 Prozent, teilte das Arbeitsministerium am Freitag in einer Aussendung mit. In Summe bedeute das eine Entlastung von rund 100 Millionen Euro. Aktuell beträgt der Beitrag, der je zur Hälfte auf Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber entfällt, 6 Prozent.
Überschuss macht es möglich
Möglich sei der Rückgang aufgrund eines erwarteten Überschusses, der sich aus der „guten Arbeitsmarktentwicklung“ sowie der „sorgsamen Verwaltung“ der Beitragsgelder ergebe, hieß es in der Aussendung. Das Arbeitslosengeld und damit die einhergehenden Kosten werden allerdings nicht automatisch an die Inflation angepasst. Außerdem stiegen zuletzt die nominellen Gehälter und damit auch die daran gekoppelten Arbeitslosenversicherungsbeiträge aufgrund der inflationsbedingten hohen Kollektivvertragsabschlüsse deutlich.
„Die Beitragsgelder gehören der Versicherungsgemeinschaft von Dienstgeberinnen und Dienstgebern sowie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern. Konsequenterweise sollen bei laufenden Überschüssen die Beiträge auch entsprechend abgesenkt werden“, kommentierte Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) die Senkung.
Dienstgeberabgabe steigt
Im Gegenzug wird die sogenannte Dienstgeberabgabe per 1. Jänner um drei Prozentpunkte auf 19,4 Prozent angehoben. Die Dienstgeberabgabe wird für geringfügig Beschäftigte grundsätzlich fällig, wenn die Lohnsumme aller geringfügig Beschäftigten 751,37 Euro übersteigt. Diese Anpassung solle sicherstellen, dass es nicht günstiger ist, mehrere geringfügig Beschäftigte anzustellen als reguläre Beschäftigte. „Mein Ziel ist es, die vollversicherte Beschäftigung zu stärken und jene Auswirkungen der geringfügigen Beschäftigung zurückzudrängen, die negativ wirken“, so Kocher.