Ursprünglich war er für das Frühjahr 2021 angekündigt, dann für das Frühjahr dieses Jahres: Seit gestern ist die für den digitalen Führerschein nötige App tatsächlich verfügbar, wie Innenminister Gerhard Karner und Digitalisierungsstaatssekretär Florian Tursky (beide ÖVP) nach dem Ministerrat kundtaten.
Damit kann man die Fahrgenehmigung auf sein Handy laden und bei Kontrollen auch digital vorweisen. Der digitale Führerschein ist allerdings kein Ersatz für die bestehenden Dokumente, sondern eine Ergänzung, damit das Originaldokument nicht mitgeführt werden muss.
Die Polizei wird den Führerschein per Handy überprüfen können, jeder Polizist wird mit einem entsprechenden Gerät ausgestattet. Für die Exekutive bringe das einen kleinen Mehraufwand, doch sei es das wert, um den Österreichern das entsprechende Bürgerservice bieten zu können, meinte Karner.
Weitere Ausweise sollen künftig ebenfalls auf diesem Weg verfügbar sein, als nächste Schritte seinen ein elektronischer Altersnachweis und ein digitaler Zulassungsschein geplant.
Neue Ausweisplattform
Basis für all das ist die neue Ausweisplattform "eAusweise". Die hat zum Ziel, dass Bürger über ihr Smartphone Nachweise erbringen können. Die App ist ab sofort für Android im Google Play Store ab Version 8 und für iOS im App Store ab Version 13 verfügbar. Tursky sprach von einer "digitalen Geldbörse" für die Österreicher. Für die Zukunft sei geplant, in die Plattform alle Ausweise hineinzubekommen – vom Schülerausweis bis hin zur E-Card.
Voraussetzung ist eine ID-Austria, die Weiterentwicklung der elektronischen Handysignatur. Über die meldet man sich wiederum in der App "Digitales Amt" an und kann den Aktivierungsprozess in der App "eAusweise" starten. Über diese kann man dann den digitalen Führerschein auf das Smartphone laden und in der "eAusweise"-App als QR-Code – etwa bei einer Verkehrskontrolle oder allgemein als Ausweis – vorweisen.
Pferdefuß an der Sache: Zumindest vorerst wird der digitale Führerschein nur im Inland anerkannt. Karner betonte, dass aber bereits an bilateralen Abkommen gearbeitet werde. Zudem muss der digitale Führerschein künftig in der gesamten EU laut einschlägiger Richtlinie anerkannt werden.