Viele führt der Frühjahrsputz des Autos derzeit in die Waschstraße. Doch wer haftet, wenn das Fahrzeug nicht nur sauber, sondern auch beschädigt wieder herauskommt? Zerkratzte Spiegel, abgerissene Scheibenwischer, gebrochene Antennen – all das kommt zwar selten vor, ausgeschlossen sind solche Ärgernisse jedoch nicht. ÖAMTC-Jurist Alexander Letitzki klärt auf: "Grundsätzlich entscheidet die Ursache für den Schaden, ob der Betreiber der Waschanlage aufkommen muss oder nicht.
Bestes Beispiel sind die Seitenspiegel: In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht in der Regel, dass für außen an der Karosserie angebrachte Teile keine Haftung übernommen wird, wenn diese nicht eingeklappt oder abmontiert waren." Die Spiegel selbst einzuklappen und die Antenne nach Möglichkeit abzuschrauben sollte also für jeden, der sein Auto waschen lassen möchte, zu den Standard-Handgriffen gehören.
Freilich kann ein etwaiger Schaden am Fahrzeug aber auch durch eine Fehlfunktion der Anlage verursacht werden. In diesem Fall braucht man sich als Kunde nicht mit der Ablehnung der Ansprüche abzufinden. "Zwischen Betreiber und Kunde besteht ein Werkvertrag. Daher kommt es zu einer Umkehr der Beweislast für Schadenersatzforderungen, das heißt, der Betreiber kann haftbar gemacht werden, wenn er seine Unschuld nicht beweisen kann", sagt der Experte. "Es ist daher ratsam, so viele Beweise wie möglich zu sammeln. Beschädigte Teile, Fotos sowie Zeugen können im Nachhinein hilfreich sein."
Von der Autowäsche zu Hause als Alternative rät die ÖAMTC-Juristin ab: "Verschmutzt man dabei die Straße, können Strafen von bis zu 72 Euro verhängt werden", sagt Berthold.