Das Ende der situativen Winterausrüstungspflicht am 15. April, also am Donnerstag, bedeutet nicht automatisch, dass in keinem Fall mehr Winterreifen verwendet werden müssen. "Auch außerhalb der vorgeschriebenen Zeit sind dann Winterreifen zu verwenden, wenn auf winterlicher Fahrbahn mit Sommerreifen das sichere Anhalten nicht möglich ist oder der Lenker so langsam unterwegs sein muss, dass eine Verkehrsbehinderung besteht", warnte ARBÖ-Verkehrsjurist Martin Echsel.

"Darüber hinaus kann mittels Verkehrszeichen oder Verordnung das Befahren von bestimmten Straßenabschnitten mit Winterreifen vorgeschrieben werden", erläuterte Echsel. In weiten Teilen Österreichs fällt dieser Tage nochmals viel Schnee, was bei Autolenkern, die bereits Sommerreifen aufgezogen haben, zu Problemen führen könne.

Kommt es zudem bei winterlichen Fahrverhältnissen zu einem Verkehrsunfall – der Anhalteweg verlängert sich mit Sommerreifen um das Vier- bis Fünffache - ist es möglich, dass die Haftpflichtversicherung Regressansprüche stellt und die eigene Kaskoversicherung aussteigt.

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"Der ARBÖ empfiehlt, bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen auch außerhalb der situativen Winterreifenpflicht nur dann zu fahren, wenn am Fahrzeug Winterreifen montiert sind oder mindestens zwei Schneeketten an den sommerbereiften Antriebsrädern angebracht sind. Letzteres ist aber nur bei einer durchgehend schnee- oder eisbedeckten Fahrbahn zulässig. Und wer noch nicht gewechselt hat, sollte noch zuwarten, bis stabile sommerliche Temperaturen gemessen werden", informierte Echsel.

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