Gerade in den Morgen- und Abendstunden legt er sich über die Landschaft, verschluckt Häuser, Bäume und Straßen. Wer in eine Nebelbank eintaucht, fühlt sich, als würde er permanent auf eine weiße Wand zusteuern. Orientieren kann man sich nur mehr an den Fahrbahnmarkierungen und an den Rücklichtern des Vordermanns.
Und genau daran liegt auch die häufigste Unfallursache bei Nebel: „Gefährlich ist, wenn sich Autofahrer oft instinktiv an das Licht des Vordermanns 'anhängen'. Durch den sogenannten Lemming-Effekt ist der Abstand zum Vordermann zu gering. Außerdem kann passieren, dass durchs Anhängen die Fahrgeschwindigkeit nicht mehr der Sichtweite entspricht", warnt Roland Frisch, Pkw-Chefinstruktor der ÖAMTC Fahrtechnik.
Damit man möglichst viel sieht, während man sich durch den Nebel bewegt, muss man die richtigen Lichter am Fahrzeug aktivieren. Welche man wann einschalten sollte – und welche nicht.
Tagfahrlicht. Zwar ist das (meist automatisch eingeschaltete) Tagfahrlicht besser als nichts, wenn man vergisst, das Abblendlicht einzuschalten, aber bei eingeschränkten Sichtverhältnissen wie bei Nebel reicht es meist nicht aus: Denn einerseits hat das Tagfahrlicht weniger Leuchtkraft als das normale Abblendlicht, anderseits bleiben die Rücklichter finster.
Abblendlicht. Im Nebel sollte man deshalb auch tagsüber das Abblendlicht einschalten. Auch wer eine Lichtautomatik im Auto hat, wird manuell eingreifen müssen – die meisten Fahrzeuge schaltet Abblendlicht nur bei Dunkelheit selbst zu.
Fernlicht. Es ist wie ein Reflex, wenn die Sicht schlechter wird – aber in Fall von Nebel der falsche. Denn da sollte man nie das Fernlicht verwenden. Es reflektiert im Nebel und führt zur Selbstblendung.
Nebelscheinwerfer. Viele Fahrzeuge haben zusätzlich zur Standardbeleuchtung Nebelscheinwerfer montiert. Sie helfen, das Licht flach über die Straße zu streuen und die Sicht dadurch zu verbessern. Die nach vorne gerichteten Breitstrahler leuchten zusätzlich zum Abblendlicht und können bei Bedarf jederzeit aktiviert werden.
Nebenschlussleuchte. Anders ist das bei der Nebelschlussleuchte: Sie darf nur bei Sichtbehinderungen durch Regen, Schneefall, Nebel und dergleichen aktiviert werden. Eine Verwendungspflicht gibt es nicht, vergisst man allerdings bei guter Sicht die Nebelschlussleuchte abzuschalten und blendet damit die nachfolgenden Fahrzeuge, kann eine Verwaltungsstrafe von theoretisch bis zu 5000 Euro die Folge sein. In der Praxis werden meist rund um 100 Euro verlangt.
Von Karin Riess