Trat die letzte Verschärfung der Pkw-Besteuerung erst Anfang Oktober 2020 in Kraft, wird es auch 2021 wieder zu Steigerungen bei der Normverbrauchsabgabe (NoVA) und der motorbezogenen Versicherungssteuer (mVSt) kommen, sagt der Autofahrerklub ÖAMTC.
"In punkto NoVA ist ab 1. Jänner 2021 damit zu rechnen, dass gut die Hälfte aller neuen Pkw teurer wird", schätzt ÖAMTC-Verkehrswirtschaftsexperte Martin Grasslober. "In diesen Fällen steigt der NoVA-Satz um einen Prozentpunkt", erklärte Grasslober. "Das bedeutet bei einem Auto um 30.000 Euro netto in der Regel ein Plus von 300 Euro gegenüber 2020."
Die motorbezogene Versicherungssteuer (mVSt) falle für fast alle Autos, die ab 1. Jänner 2021 erstmalig zugelassen werden, um 34,56 Euro pro Jahr höher aus als bei einer Erstzulassung heute. Nur bei effizienteren bzw. leistungsschwächeren Pkw kommt es zu einer geringeren oder gar keiner Steuererhöhung. "Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich nichts an der Besteuerung", so der ÖAMTC-Experte.
Der ÖAMTC kritisiert, dass die Steuern durch den im Herbst 2019 beschlossenen Steuererhöhungs-Automatismus automatisch steigen, unabhängig davon, ob sich dadurch das Verhalten der Autokäufer ändert. Ohne eine Überprüfung des Effekts "dient diese Regelung lediglich der Einnahmensteigerung für die öffentlichen Hand".
Ein weiterer Kritikpunkt: "Die Politik hat nicht dafür gesorgt, dass schon in den Verkaufsunterlagen von Neufahrzeugen verpflichtend über die zu erwartende jährliche Steuerbelastung durch die motorbezogene Versicherungssteuer informiert wird", zeigt sich Grasslober von den Verantwortlichen enttäuscht. "Nur wer vor dem Autokauf weiß, wie viel künftig an Steuer zu zahlen ist, kann sich auch für ein kostengünstigeres – und damit letztlich umweltschonenderes – Auto entscheiden."
Mit 1. Jänner 2020 wurde die NoVA auf den neuen Normverbrauchszyklus (WLTP) umgestellt und gleichzeitig stärker gespreizt. Die mVSt wird für ab 1. Oktober 2020 erstmals zugelassene Autos neben der Leistung nun auch nach den in den Fahrzeugpapieren ausgewiesenen CO2-Emissionen berechnet. Gemeinsam mit der Mineralölsteuer (MöSt) hängen jetzt alle drei österreichischen Pkw-Steuern von den CO2-Emissionen ab.