Ja, es stimmt. Biker haben auf einer Radfahrerüberfahrt an ungeregelten Kreuzungen Vorrang gegenüber rechts und links - also meist den Autofahrern. Und ja, Kfz-Lenker dürfen sich einer Radfahrerüberfahrt nur so schnell nähern, dass sie jederzeit davor stehen bleiben können und Radfahrern somit das unbehinderte und ungefährdete Überqueren ermöglichen.

Aber was gilt eigentlich für die Biker, wenn sie einen Radfahrerüberfahrt queren? Diese Frage hat der ÖAMTC bei einer stichprobenartig Befragungen 201 Radfahrern gestellt. "Ein Drittel der Radfahrer war nicht über diese Vorgaben informiert", sagt ÖAMTC-Techniker David Nosé.

Laut StVO dürfen sich Radfahrende einer Radfahrerüberfahrt an ungeregelten Kreuzungen nur mit einer Geschwindigkeit von maximal 10 km/h annähern und diese nicht unmittelbar vor einem herannahenden Fahrzeug und für dessen Lenker überraschend befahren. "Bei der Frage, wie schnell man sich ungeregelten Radfahrerüberfahrten nähern dürfe, kannte nur die Hälfte die Grenze von 10 km/h", ergänzt Nosé.

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"Geschwindigkeitsmessungen des ÖAMTC an mehreren ungeregelten Radfahrerüberfahrten in Wien ergaben, dass sich rund 90 Prozent der 338 beobachteten Radfahrer zu schnell näherten und dabei eine Durchschnittsgeschwindigkeit von über 19 km/h vorlag. Zum Teil wurden auch Geschwindigkeiten von über 30 km/h gemessen", erklärt der ÖAMTC-Techniker.

Aus Sicht des Mobilitätsclubs ist es unabdingbar, sich an die geltenden Vorschriften zu halten – das gilt sowohl für Radfahrer als auch für andere Verkehrsteilnehmer. "An Radfahrerüberfahrten sollte immer bedacht werden, dass man gesehen werden muss, um seinen Vorrang als Radfahrer geltend machen zu können. Daher sollte man sich langsam nähern und Blickkontakt zum Autofahrer suchen, denn je langsamer man fährt, desto eher kann man wahrgenommen werden", so Nosé.

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