Die Sonne strahlt vom Himmel, die Temperaturen steigen, die Straßen sind leer – viele juckt es da in der Gashand oder im Gasfuß ihre Chromjuwelen auszuwintern und mit Motorrad oder Oldtimer eine Spritztour zu machen. Aber ist das in Zeiten der Ausgangsbeschränkungen überhaupt erlaubt?

„Ein ausdrückliches Verbot lässt sich aus dem Gesetzestext nicht ableiten, sofern man sich an die Regeln bezüglich Abstandhalten und sozialen Kontakten hält“, sagt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer. „Aber dem eigentlichen Sinn der Maßnahmen läuft eine reine Spritztour, auf der man keine dringenden Besorgungen erledigt, in die Arbeit, zum Zweitwohnsitz oder ins Grüne zum Spazierengehen fährt, natürlich komplett zuwider. Schließlich soll man das Haus so wenig wie möglich verlassen.“

Wie auch für Wanderer, Rennradfahrer oder andere Outdoorsportler gilt es im Hinterkopf zu behalten, dass im Fall eines Unfalls Einsatzkräfte ausrücken müssen, die derzeit an anderen Stellen dringender gebraucht werden.

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Das gilt auch für die Pannenfahrer der Autofahrerclubs: Frisch ausgewinterte Fahrzeuge haben nach der langen Standzeit nicht selten mit Defekten zu kämpfen und können liegenbleiben. Die Werkstätten laufen derzeit nur im Notbetrieb und werden sich der Reparatur nicht annehmen können.

Fazit: Eine Spaßtour ist zwar nicht verboten, besser ist es aber jedenfalls, der Versuchung noch eine Weile zu widerstehen.

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