Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, gelten derzeit weitgehende Ausgangsbeschränkungen. Nur wenige Ausnahmen gelten derzeit als Grund, das Haus zu verlassen. Wer wichtige Wege zu erledigen hat, für den stellt sich derzeit die Frage, welches Verkehrsmittel nehme ich am besten? ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried fasst die wichtigsten Punkte zusammen.
Darf ich mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren?
Ja, die Nutzung von Öffis ist erlaubt, sofern der Grund für das Rausgehen unter die Ausnahmen der Ausgangsbeschränkung fällt. Zwei weitere Gründe wurden jetzt hinzugefügt, um öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen: Neu ist, dass man sie jetzt auch benutzen kann, um zum Spazierengehen ins Grüne zu fahren - das war bisher nicht gestattet. Klar gestellt wurde auch, dass man mit den Verkehrsmitteln nun auch zu Besorgungen abseits der Grundbedürfnisse fahren darf, wie etwa "zum Erwerb von Waren oder Inanspruchnahme von Dienstleistungen".
Was muss ich beim Fahren mit öffentlichen Verkehrsmittel beachten?
Es muss mindestens ein Meter Abstand zu anderen Personen eingehalten und ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Ausgenommen davon sind lediglich für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr.
Darf ich mit dem Auto oder dem Motorrad fahren?
Die Nutzung ist erlaubt, wenn sie unter die Ausnahmen von den Ausgangsbeschränkungen fällt.
Darf ich eine Spritztour mit dem Motorrad oder mit dem Oldtimer machen?
Grundsätzlich ist das nicht verboten. Allerdings ist nicht alles, was nicht explizit untersagt wurde, in der derzeitigen Situation im Hinblick auf das Risiko eines Unfalls oder einer Panne auch ratsam.
Was bedeutet "einkaufen gehen" – darf ich auch mit dem Auto fahren?
Ja, es sind alle Mobilitätsarten erlaubt, wobei der Kontakt zu anderen Menschen auf ein Minimum reduziert werden sollte. Also ist es derzeit besser, mit dem eigenen Auto, Motorrad, Roller, Fahrrad oder zu Fuß dringende Wege zu erledigen als mit dem Taxi oder den Öffis.
Darf ich spazieren gehen?
Gassigehen mit dem Hund und Spaziergänge (alleine oder mit Personen, mit denen man zusammen wohnt) sind erlaubt. Man darf allerdings jetzt auch mit den Öffis zum Spaziergang "anreisen".
Ist Radfahren erlaubt?
Analog zum Spazierengehen ist auch das Radfahren unter den genannten Voraussetzungen erlaubt. Für das sportliche Radfahren gelten eigene Bestimmungen, die Sie hier nachlesen können.
Wie sieht es mit sportlichen Aktivitäten aus?
Sportstätten wie Fitnessstudios oder Kletterparks sind geschlossen. Man darf – unter den gleichen Voraussetzungen wie beim Spazierengehen – aber weiterhin Skateboarden, Inlineskaten, Laufen usw.
Darf ich mit meinem E-Scooter fahren?
Ja, Sportgeräte dürfen unter den vorgenannten Voraussetzungen im Freien benutzt werden.
Carsharing und andere Sharing-Anbieter – darf ich mir hier ein Fortbewegungsmittel mieten?
Aus rechtlicher Sicht spricht hier wohl nichts dagegen, sofern es den genannten Zwecken dient. Aus gesundheitlichen Gründen empfiehlt der ÖAMTC, vorab Rücksprache mit dem Anbieter hinsichtlich der Einhaltung von Hygienemaßnahmen zu halten und sich nach einem Gebrauch unbedingt die Hände zu waschen bzw. zu desinfizieren.
Darf ich zu meinem Zweitwohnsitz (innerhalb Österreichs) fahren?
Eine solche Fahrt ist nach Auskunft der Polizei zulässig, sofern dabei nur Kontakt zu Personen aus dem gemeinsamen Haushalt besteht bzw. der Mindestabstand von einem Meter eingehalten wird.
Darf ich für meine Besorgungen ins Ausland fahren?
Das Außenministerium empfiehlt, von Fahrten ins Ausland Abstand zu nehmen. Aufgrund der angespannten Situation besteht die Gefahr, dass eine Rückreise nicht mehr möglich ist. Bei dringendem Bedarf sollte man sich individuell und kurzfristig über die aktuelle Situation bei der Service-Hotline des Bundesministeriums für Europäische und internationale Angelegenheiten unter +43 (0) 50 11 50-0 informieren. Gleiches gilt für Reisen aus beruflichen Gründen.