In den Sommermonaten sprießen die Baustellen wie die Gänseblümchen auf der Wiese. Neben großen Projekten, die oftmals schon monatelang bekannt und angekündigt sind, gibt es aber auch zahlreiche kleinere Bauaktivitäten, die Pkw-Besitzer durchaus überraschen können. Und so kann es schon vorkommen, dass man vom Urlaub zurückkommt, und plötzlich parkt das eigene Auto im absoluten Halteverbot, weil eine Baustelle kurzfristig eingerichtet wurde.
„Den Zeitpunkt, wann eine Baustelle angekündigt werden muss, ist in Österreich nicht überall gleich geregelt. In Wien beispielsweise werden Baustellen mindestens 24 Stunden davor angekündigt. Ausnahmen bilden natürlich Spontangebrechen, wie ein Wasserrohrbruch oder Bruch der Betondecke“, sagt Gerald Hufnagel, ARBÖ-Rechtsexperte. Im Regelfall werden Baustellen und damit einhergehende Halteverbotsschilder aber mehrere Tage vor Beginn mittels Verkehrszeichen angekündigt.
Keine Grundlage für eine Strafe
Wer nun in eine derartige Situation kommt, hat allerdings keine Strafe zu befürchten, wie Hufnagel weiter aufklärt: „Bei Aufstellen der Parkverbotstafeln wird eine Liste mit den im Baustellenbereich befindlichen Fahrzeugen angefertigt und der Polizei übergeben. Wer vor der Aufstellung im späteren Verbotsbereich gestanden ist, hat keine Strafe oder Kosten zu befürchten, auch wenn das Fahrzeug mittels Abschleppung entfernt wurde. Und es gibt auch keine Bestimmung, die die Dauer des Parkens beschränkt und keine Verpflichtung das Auto regelmäßig zu besuchen.“
Wer allerdings dennoch eine Strafe erhält – weil zum Beispiel die angefertigte Liste nicht komplett ist oder das Verkehrszeichen verstellt wurde – sollte gegen die Strafe Einspruch erheben, rät der Experte abschließend. Gegen die Kosten einer allfälligen Abschleppung ist zusätzlich das Rechtsmittel einer „Vorstellung“ zu ergreifen.