So ein Uraub kann unvergesslich sein. Nicht nur wegen der schönen Erlebnisse, manchmal auch wegen der Strafen, die man unterwegs zu berappen hat und die sich aufs Reisebudget schlagen. "Vor dem Start in den Urlaub ist es daher ratsam, sich genau über die vor Ort geltenden Verkehrsbestimmungen zu informieren. Und was in der Heimat tabu ist, sollte es jedenfalls auch im Ausland sein", empfiehlt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Die Expertin kennt die ausländischen Verkehrsstrafen für verschiedene Delikte:
Alkohol am Steuer. "Generell drohen drastische Folgen bei Fahrten unter Alkoholeinfluss", sagt die Juristin. "Wird man in der Slowakei alkoholisiert von der Polizei angehalten, kann man festgenommen werden – auch ohne einen Unfall verursacht zu haben." Generell drohen bei Überschreitung der (meist 0,5) Promillegrenze hohe Strafen – so sind es in Deutschland, Italien und Spanien 500 Euro aufwärts.
Ohne Gurt. Wer den Gurt nicht anlegt, kann in Spanien mit einer Strafe ab 200 Euro rechnen. In Slowenien kostet der fehlende Gurt 120 Euro.
Telefonieren am Steuer: "Wer während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, muss mit saftigen Strafen rechnen. So sind in Frankreich mindestens 135, in Italien 165 Euro und in Spanien mindestens 200 Euro fällig", weiß die ÖAMTC-Expertin.
Überhöhte Geschwindigkeit. Auch für Verstöße gegen Tempolimits muss man tief ins Börserl greifen. Überschreitungen von 20 km/h kosten in Italien mindestens 175 Euro (nachts sogar nochmal ein Drittel mehr) und in der Schweiz umgerechnet ab 160 Euro.
Rotlichtverstoß. Der Strafrahmen für das "Überfahren" einer roten Ampel reicht in Deutschland von 90 bis 360 Euro. In Slowenien kostet der Delikt 300 Euro und in der Schweiz umgerechnet rund 220 Euro.
Falschparken. "Wer sein Fahrzeug nicht ordnungsgemäß parkt, kommt in einigen Ländern nicht billig davon. Fürs Falschparken wird man in Spanien mit bis zu 200 Euro gestraft, in Ungarn sogar bis rund 315 Euro", erklärt die ÖAMTC-Expertin. "Nicht nur Parken an unerlaubter Stelle, sondern auch ohne Ticket kann teuer werden: Nach wie vor erhalten Club-Mitglieder Forderungen über ca. 200 Euro, weil sie vor Jahren ohne Ticket in Kroatien geparkt haben. Daher: Unbedingt vor Ort informieren."
Offene Strafen in EU vollstreckbar. "Generell ist es am effizientesten und billigsten, wenn man die Strafe gleich vor Ort zahlt", sagt die Juristin. In manchen Ländern werden bei rascher Bezahlung erhebliche Rabatte gewährt: So wird z.B. in Spanien bei Bezahlung der Strafe innerhalb von 20 Tagen nur der halbe Betrag fällig. In Italien ist ein Nachlass von 30 Prozent bei Begleichung binnen fünf Tagen ab Zustellung möglich – wird die Strafe hingegen nicht binnen 60 Tagen bezahlt, verdoppelt sich der zu zahlende Betrag. Offene Strafen aus dem EU-Ausland können in Österreich zwangsweise eingetrieben werden. Daher sollten ausländische Strafzettel keinesfalls ignoriert werden. Auch bei der Wiedereinreise in das Urlaubsland ist die Einforderung der Strafe möglich.