Autobahnpilot: Künftig muss der Fahrer, dessen Fahrzeug mit einem aktivierten Fahrassistenzsystem ausgestattet ist, auf Autobahnen das Lenkrad nicht mehr mit mindestens einer Hand festhalten. Das System muss jedoch über eine Notfallvorrichtung zur Deaktivierung verfügen und der Lenker muss im Notfall unverzüglich die Lenkaufgaben wieder übernehmen können. Offen ist, wann die Verordnung in Kraft tritt.

Einparkpilot: Erlaubt sind künftig Systeme, die sämtliche Fahraufgaben beim Ein- und Ausparken des Fahrzeuges mittels automatischer Lenkfunktion übernehmen können. Der Lenker ist von der Verpflichtung den Lenkerplatz einzunehmen enthoben, muss sich aber in Sichtweite des Fahrzeuges befinden und über eine Notfallvorrichtung das System sofort deaktivieren können. Offen ist, wann die Verordnung in Kraft tritt.

Führerscheinprüfung: Wer bei der Führerscheinprüfung schummelt und erwischt wird, darf erst nach neun Monaten abermals antreten. Diese Änderung wurde notwendig, weil immer öfter Führerscheinprüflinge mittels Minikamera und Headset unerlaubt externe Hilfe in Anspruch nahmen. Außerdem ist es nicht mehr möglich, die Fahrprüfung in türkischer Sprache abzuhalten.

Moped-Führerscheinprüfung: Die Theorieprüfung für den Mopedschein (Führerscheinklasse AM) wird frühestens Anfang April 2019 auf einen Computertest umgestellt. Damit soll die Qualität der Ausbildung und der theoretischen Prüfung verbessert werden.

Änderungen bei Fahrradregeln: Für Radfahrer gilt am Ende eines Radfahr- oder Mehrzweckstreifens nun – neu – das Reißverschlusssystem (bisher hatten Radfahrer Nachrang). Außerdem neu für Radfahrer: Der Geradausfahrende hat Vorrang, auch wenn er vom Rechtsabbieger gekreuzt wird. 

Dieses Video könnte Sie auch interessieren

Rettungsgasse: Das Befahren der Rettungsgasse wird ein  Vormerkdelikt. Der Strafrahmen liegt bei bis zu 2180 Euro. Auch einspurige Kraftfahrzeuge können von dieser neuen Regelung betroffen sein, nämlich dann, wenn sie bei der unerlaubten Durchfahrt ein Einsatzfahrzeug behindern.

Pilotversuch Rechtsabbiegen bei Rot: Am 1.Jänner 2019 startet der Pilotversuch „Rechtsabbiegen bei Rot“ an folgenden drei Kreuzungen in Linz:

  • Weißenwolffstraße / Garnisonstraße / Derfflingerstraße /Nietzschestraße (Kaplanhofviertel)
  • Wiener Straße / Ennsfeldstraße (Stadtteil Ebelsberg)
  • Dornacher Straße / Johann-Wilhelm-Klein-Straße (Stadtteil St. Magdalena)

Der Probebetrieb ist auch in Wels und an anderen Orten vorstellbar. Das Institut für Verkehrswissenschaften der Technischen Universität Wien wurde mit der wissenschaftlichen Begleitung des Pilotversuchs "Rechtsabbiegen bei Rot" beauftragt.

Ausweitung der Teststrecken für Tempo 140: Nachdem 2018 der Testbetrieb für Tempo 140 auf dreispurigen Autobahnen getestet wurde, soll die Tempoerhöhung 2019 auch auf zweispurigen Abschnitten getestet werden. Welche Abschnitte dafür geeignet sind muss noch evaluiert werden.

Preiserhöhungen Vignette: Gemäß den gesetzlichen Vorgaben werden die Vignettentarife angepasst und für 2019 um 2,2 Prozent angehoben. Somit kostet die Pkw-Jahresvignette im kommenden Jahr 89,20 Euro und jene für Motorräder 35,50 Euro.

Normverbrauch-Messungen WLTP/NEFZ: Das neue Testverfahren zur Ermittlung der Normverbräuche WLTP (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure) ist zwar schon seit 1. September 2018 für alle neuzugelassenen Pkw verpflichtend, allerdings wird laut geltender Verordnung auch im kommenden Jahr nur der NEFZ (Neue Europäische Fahrzyklus) in den Schauräumen und Prospekten ausgewiesen. Solange die Angabe der WLTP-Werte rechtlich nicht verbindlich ist, empfiehlt der ÖAMTC Autokäufern, auch aktiv nach den realitätsnäheren Normverbräuchen zu fragen, und setzt darauf, dass die Händler auch konsumentenfreundlich Auskunft erteilen.

Ausnahme von IG-L Tempolimits für E-Fahrzeuge: Für Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder mit Wasserstoff-Brennstoffzellentechnologie, die entsprechend gekennzeichnet sind, gelten auf Autobahnen oder Schnellstraßen Ausnahmen von den Geschwindigkeitsbeschränkungen des Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L). Voraussetzung ist, dass auf Hinweisschildern ausreichend darauf aufmerksam gemacht wird.

Verpflichtende Geräusche bei E-Fahrzeugen: Ab Juli 2019 müssen neu genehmigte E-Fahrzeuge bis 20 km/h Geschwindigkeit mit einem akustischen Fahrzeugwarnsystem ausgerüstet sein. Es soll unterschiedliche Geräusche fürs Beschleunigen und Bremsen geben. Eine Nachrüstung für bestehende Elektrofahrzeuge ist nicht vorgesehen.

Mehr zum Thema