In Österreich gilt die witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht: Daher muss jeder Pkw und Klein-Lkw bis 3,5 Tonnen zwischen 1. November und 15. April bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis an allen Rädern Winterreifen montiert haben.
Bevor man die Reifen selbst umsteckt oder zum Wechseln in die Werkstatt fährt, muss man die eingelagerten Räder auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüfen. Für den Winterreifencheck empfehlen Experten folgende Faustregel: 4x4x4. Das heißt: vier gleiche Reifen mit einer Profiltiefe von mindestens 4 Millimetern, die nicht älter als vier Jahre sind.
Zustand: Vor dem Montieren sollte man die Reifen auf Risse oder sonstige Schäden untersuchen. Wie unregelmäßig abgelaufene Sohlen beim Menschen, geben auch Pneus Auskunft über den Zustand des Bewegungsapparats des Autos: Ist das Profil unregelmäßig abgefahren, sollte das Fahrwerk des Wagens in der Werkstatt vermessen und eingestellt werden.
Profiltiefe: Pkw-Neureifen verfügen über rund 9 Millimeter Profiltiefe, gesetzlich vorgeschrieben ist eine Mindestprofiltiefe von 4 Millimetern. Sie müssen außerdem mit einem Schneeflocken-Symbol an der Reifenflanke gekennzeichnet sein, sonst gelten sie vor dem Gesetz nicht als Winterreifen. Wer damit fährt, riskiert eine Strafe von 35 Euro, werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, theoretisch bis zu 5000 Euro.
Ob diese Minimalwerte erreicht sind, kann man an Abnutzungsindikatoren ablesen. Wo diese Stege sich befinden, ist mit dem Kürzel TWI (Tread Wear Indicator) oder zum Beispiel bei Michelin-Reifen mit dem Männchen in der Reifenschulter gekennzeichnet. Der Profiltiefenindikator wird vom Reifenhersteller immer in den tiefsten Profilnuten angebracht. Sind diese Stege deutlich sichtbar und auf einer Höhe mit dem Restprofil, ist das Mindestmaß erreicht und die Reifen müssen ersetzt werden.
Ist die Grenze noch nicht erreicht, gilt es, die Profiltiefe zu messen: Die Messpunkte sollten im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa drei Viertel der Breite des Reifens einnimmt, liegen. Am besten in der Nähe eines Indikators. Bei unregelmäßiger Abnützung muss man an der am stärksten abgefahrenen Stelle messen. Dazu braucht man kein Spezialwerkzeug, es genügt eine 1-Euro-Münze. Wird der goldfarbene Ring gerade noch vom Profil verdeckt oder zeigt er sich bereits, ist die Vier-Millimeter-Grenze unterschritten.
Fazit: Hat der Reifen schon am Anfang der Wintersaison nur wenig mehr als vier Millimeter Profiltiefe, sollte man sich den Kauf eines neuen Satzes bereits überlegen. Kauft man trotzdem keine neuen, heißt es, die Pneus auch während des Winters im Auge zu behalten. Denn das Profil nutzt sich weiter ab und könnte um Laufe der Monate unter der gesetzlichen Mindestanforderung liegen.
Alter: Experten empfehlen, dass Winterreifen nicht länger als vier Jahre in Verwendung sein sollten. Das Alter ist deshalb ein wichtiger Faktor, weil die Gummimischung mit den Jahren aushärtet und die Reifen so an Grip verlieren. Ablesen kann man das Produktionsdatum an den Reifenflanken: Dort befindet sich die DOT-Nummer, deren letzte vier Ziffern für die Herstellungswoche und das Herstellungsjahr stehen. Zum Beispiel: Bei der Markierung 4319 steht 43 für die Produktionswoche und 19 für das Produktionsjahr 2019.
Wichtig: Reifenhändler dürfen Pneus bis zu drei Jahre lang lagern, dennoch gelten sie als "neu". Dann bezieht sich der Expertenrat natürlich auf vier Jahre ab Nutzungsbeginn.
Reifenart: Das Mischen von Pkw-Reifen unterschiedlicher Bauart (diagonal/radial), Ausführungen (Sommer/Winter), Standard-, Notlauf- oder Runflat-Reifen ist untersagt.