Die Breite von Fahrzeugen erhöht sich nahezu bei jedem Modellwechsel. "Ein VW Golf I hatte beispielsweise noch eine Breite von 1,61 Meter, die aktuelle, siebente Generation ist bereits auf eine Breite von 1,80 Meter angewachsen - und das ohne Außenspiegel", berichtete ÖAMTC-Verkehrstechniker David Nose.

"Das kann durchaus zu Problemen führen, weil die Infrastruktur nicht immer entsprechend 'mitwächst', was z. B. an Autobahnbaustellen oder in Parkgaragen zu bemerken ist", so der Experte. Eine aktuelle Befragung des Autofahrerclubs zeigte, dass 86 Prozent der Befragten die Gesamtbreite ihres Fahrzeuges nicht kannten, rund jeder Zweite lag mehr als 30 Zentimeter daneben, wobei der Großteil sein Auto schmäler einschätzte.

Engpass in Baustellen

Dieses Unwissen hat aber Konsequenzen, erklärte Nose: "Autos, die breiter als 2,10 Meter sind, dürfen in vielen Baustellenbereichen nicht am linken Fahrstreifen fahren, sprich: überholen. Manchmal gilt das schon bei über zwei Metern Fahrzeugbreite." Aber auch diese schmalen linken Fahrstreifen sind real zumindest 2,50 Meter breit. Es ist dabei dann jedoch nicht mehr möglich, den seitlichen Sicherheitsabstand von zumindest 0,25 Meter (jeweils links und rechts des Fahrzeuges) einzuhalten, wenn das eigene Auto zu breit ist.

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Da das Befahren eines breitenbeschränkten Fahrstreifens mit einem zu breiten Fahrzeug einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung darstellt, kann ein solcher Verstoß ein Verwaltungsstrafverfahren nach sich ziehen. Wird der Lenker eines zu breiten Pkw in einen Unfall verwickelt, kann unter Umständen auch die Kasko-Versicherung leistungsfrei sein. Letztlich sollten sich aber auch Fahrzeuglenker der Dimensionen ihres Fahrzeuges bewusst sein. "Bei Unsicherheit empfiehlt es sich, in Baustellen auf der rechten Spur zu bleiben und nicht zu überholen. Viel Platz haben Lenker am linken Fahrstreifen ohnehin nicht", so der abschließende Tipp des ÖAMTC-Experten. 

Irreführende Angaben

Ein Blick in die Betriebsanleitung kann helfen, allerdings muss man auch dort mit uneinheitlichen Angaben rechnen.  ÖAMTC-Verkehrstechniker Nosé gibt zwei Beispiele: "Der Audi Q7 ist laut Betriebsanleitung 1,97 Meter breit, misst mit Spiegeln tatsächlich aber 2,21 Meter. Ein Hyundai I40 ist mit 1,82 Metern angegeben, hat aber tatsächlich 2,10 Meter." Es ist daher ein Trugschluss, zu glauben, nur Kleintransporter oder SUV wären vom Fahr- bzw. Überholverbot im Baustellenbereich betroffen. "Sogar Pkw der Kompaktklasse und Kleinwagen überschreiten häufig die 2-Meter-Grenze – etwa ein Opel Astra, welcher mit Spiegel bereits 2,04 Meter misst. Unsere Recherchen von 281 aktuellen Fahrzeugmodellen zeigen, dass rund 77 Prozent breiter als zwei Meter sind, 29 Prozent sogar breiter als 2,10 Meter." Dabei zeigt sich eine Spannweite von durchschnittlich 1,94 Meter Gesamtbreite bei Kleinst- und Kleinwagen sowie 2,16 Meter bei Oberklasse Limousinen und SUV.

"Der Club fordert daher von den Herstellern, zumindest in der Betriebsanleitung die Breite mit und ohne Außenspiegel anzugeben." Im Sinne der Verkehrssicherheit und bei gleichzeitiger Erhaltung des Verkehrsflusses wäre laut ÖAMTC eine Erhöhung der Mindestbreite der Breitenbeschränkung auf 2,20 Meter anzudenken."