Für die Stornierung einer Mietwagenbuchung kann es die unterschiedlichsten Gründe geben. Manchmal sind diese allerdings so banal, dass man kaum darauf kommen würde. So bat ein Kunde um die Stornierung seiner Buchung, da die Anmietung ohne Führerschein zu seinem Bedauern nicht möglich war. Bei einem anderen Kunden ist der Stornierungsgrund zwar nicht bekannt, dafür macht er aber auf ein erhebliches Hindernis aufmerksam, das die Stornierung erschwert: Über den Stornierungs-Link, den er in der E-Mail mit seiner Buchungsbestätigung bekommen hat, wollte er seine Buchung rückgängig machen. Dabei wurde er aus Sicherheitsgründen gebeten, ein gültiges Geburtsdatum anzugeben. Ihm wollte sich jedoch partout nicht erschließen, welches Geburtsdatum das genau sein sollte.
Kommt es schließlich doch zu einer Reise mit dem Mietwagen, mangelt es so manchen Kunden nicht an einfallsreichen Problemlösungsstrategien. Was ist beispielsweise zu tun, wenn man sich auf Ibiza befindet und in den Mietwagen eingebrochen wird? Da ihm die örtliche Polizei unbekannt war, dachte sich ein Kunde, dass er lieber die heimische Polizei in Ludwigshafen kontaktiert. Dieser war der Weg nach Spanien für die Ermittlung letztendlich aber doch zu weit. Eine Gruppe von Freunden wollte es gar nicht erst zu einem Einbruch in den Mietwagen bzw. zu einem Diebstahl desselben kommen lassen und suchte daher in der Ferienwohnung nach einem geeigneten Versteck für den Autoschlüssel. Schließlich landete der Schlüssel in der Mikrowelle. Dabei dachte wohl niemand daran, dass jemand diese in morgendlicher Schlaftrunkenheit benutzen könnte ...
Eine böse Überraschung erlebte ein Kunde, der seinen privaten Pkw während seiner Mietwagentour freundlicherweise bei dem Vermieter parken durfte: Bei seiner Rückkehr fand er sein Auto komplett eingeschneit vor und beschwerte sich kurzerhand über diesen schlechten Kundenservice.