Am Mittwoch ist eine Verordnung zum Kraftfahrgesetz in Begutachtung gegangen, mit der in Österreich automatisiertes Fahren ermöglicht wird. Drei Anträge dafür wurden im Vorfeld beim Verkehrsministerium eingereicht, so möchte beispielsweise das Bundesheer selbstfahrende Heeresfahrzeuge testen. Mitte Dezember wird die Verordnung in Kraft treten, ab dann Tests mit selbstfahrenden Autos möglich.
"Technik bringt viele Chancen"
"Selbstfahrende Autos werden in den kommenden Jahren nach und nach unsere Straßen erobern. Diese neue Technik bringt viele Chancen, für unsere heimische Autolieferindustrie und auch für die Verkehrssicherheit", sagte Verkehrsminister Jörg Leichtfried (SPÖ) der APA. Grundlage für die selbstfahrenden Autos war bereits eine Novelle zum Kraftfahrgesetz. Daraufhin gab es die drei Anträge - vom Bundesheer, AVL für einen Autobahnpilot mit automatischem Spurwechsel sowie Salzburg Research für einen selbstfahrenden Kleinbus im urbanen Bereich.
Alle drei Anträge wurden in die Verordnung eingearbeitet. Sie ist daher für andere, vergleichbare Fälle anwendbar, auch Dritte können auf dieser Basis um Tests ansuchen. Die Verordnung kann zwei Arten von Testsituationen regeln. Test von bereits existierenden, an anderen Ländern schon zugelassenen Systemen wie beispielsweise Autobahnassistenten oder auch Test von noch nicht genehmigten Systemen wie etwa eine neue Autopilot-Funktion.
Testpilot muss anwesend sein
Auch bei den selbstfahrenden Autos gilt künftig, dass immer ein Lenker, ein geschulter Testpilot, anwesend sein muss. Dieser bleibt letztverantwortlich und muss mit dem System vertraut sein, dass er die Fahraufgaben auch jederzeit wieder übernehmen kann.