Der Urlaub sollte eigentlich die schönste Zeit des Jahres sein. Leider gibt es immer wieder Ärgernisse, die für Stress und Frustration sorgen. Der Sommer 2016 bildet keine Ausnahme – ÖAMTC-Juristen und -Touristiker hatten auch heuer wieder alle Hände voll zu tun, um verärgerten Urlaubern mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Verena Pronebner und Kristina Tauer berichten von den häufigsten Aufregern im Sommerurlaub 2016 und haben die wichtigsten Tipps, damit es vor, nach und während der Reise so wenig böse Überraschungen wie möglich gibt.
"Urlaubspost" aus Italien: Seit per Februar 2016 der entsprechende EU-Rahmenbeschluss umgesetzt wurde, besteht für Italien die Möglichkeit zur Vollstreckung von Strafen in Österreich. Das nutzen die Behörden aus und österreichische Urlauber erhalten verstärkt Post wegen Verkehrsdelikten, Missachtung der ZTL (Zona Traffico Limitato) und Problemen mit der Maut. “Grundsätzlich sollten Strafen aus dem Ausland kritisch überprüft und – falls sie plausibel sind – schnellstmöglich bezahlt werden. Oft gibt es bei rascher Zahlung Rabatte. Je länger man zuwartet und je mehr Stellen eingeschaltet werden, umso teurer wird es", rät ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.
Kein Unfallkommando in Italien mehr: Für Verunsicherung hat heuer bei vielen Italien-Urlaubern gesorgt, dass die italienische Polizei Unfälle mit Sachschaden nicht mehr aufnimmt. "Dadurch kann es zu Problemen mit der Kasko-Versicherung oder – wenn man mit einem Mietwagen unterwegs war – mit der Mietwagenfirma kommen, die in der Regel die polizeiliche Bestätigung fordern", weiß die ÖAMTC-Juristin. Der Tipp der Expertin: "Alles so gut wie möglich dokumentieren, am besten mit Hilfe des Europäischen Unfallberichtes. Versicherungen und Mietwagenfirmen wissen über die Gesetzgebung in den einzelnen Ländern Bescheid und zeigen sich deshalb kulant – je mehr Beweise man hat, desto besser."
Slowenien – Vorsicht bei Verkehrskontrollen: "In Slowenien kommt es immer wieder vor, dass Urlauber bei einer Kontrolle durch die Polizei unaufgefordert aussteigen. Das sollte man unterlassen, denn die Strafe dafür kann bis zu 200 Euro betragen, egal ob der Lenker oder eine andere Person aussteigt", erklärt ÖAMTC-Reisexpertin Kristina Tauer.
Parkforderungen aus Kroatien: Mittlerweile haben sich tausende ÖAMTC-Mitglieder gemeldet, die vor Jahren in Kroatien auf Urlaub waren und plötzlich unliebsame Post bekommen haben. Der Inhalt: ein Forderungsschreiben von einem Anwalt oder sogar ein Vollstreckungsbeschluss von einem Notar aus Pula. "Aus der ursprünglichen Parkgebühr von 20 Euro werden durch diverse Spesen und Gebühren mehr als 200 Euro", sagt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. "Wer ein solches Schreiben erhält, holt sich am besten schnellstmöglich juristische Hilfe. Mitgliedern steht die ÖAMTC-Rechtsberatung kostenlos zur Verfügung. In vielen Fällen erreichen die ÖAMTC-Juristen zumindest eine deutliche Reduktion des geforderten Betrages." Generell gilt: Bei Schreiben privater Inkassobüros oder Inkassoanwälten ist Skepsis geboten. Oft versuchen diese, ohne rechtliche Grundlage, für Behörden Strafen einzutreiben.
Parkforderungen aus Serbien: Ähnlich wie in Kroatien, versuchen auch serbische Park-Unternehmen, Parkforderungen einzutreiben. Dem ÖAMTC liegen ca. 200 Fälle vor, bei denen das eigentliche Delikt ebenfalls schon Jahre zurückliegt. "Vorsicht ist geboten, wenn man mit nicht bezahlten Parkgebühren wieder nach Serbien einreist: Das Fahrzeug eines ÖAMTC-Mitgliedes wurde dort sofort abgeschleppt und erst wieder herausgegeben, nachdem die offenen Forderungen samt Abschleppkosten bezahlt waren", warnt Pronebner.
Mietfahrzeuge: Probleme treten immer wieder bei der Rückgabe auf. "Mietwagenfirmen behaupten – oft auch Monate nach der Rückgabe – dass ein Schaden am Fahrzeug verursacht wurde. Das Gegenteil ist schwer zu beweisen", so die ÖAMTC-Expertin. Ein weiteres Ärgernis: Das vorbestellte Auto ist nicht verfügbar und man muss auf eine teurere Kategorie ausweichen.
Ein Sonderfall kann sich ergeben, wenn man in der Schweiz einen Mietwagen nimmt: EU-Bürger dürfen das Land mit einem Mietwagen mit Schweizer Kennzeichen nicht verlassen. Grund dafür ist eine neue Verordnung der EU zum Zollkodex. Der Tipp von ÖAMTC-Touristikerin Kristina Tauer: "Macht man in der Schweiz Urlaub und plant einen Kurzausflug nach Deutschland oder Frankreich, sollte man das der Autovermietung bereits vorab bekanntgeben. Diese stellt dann im Regelfall ein Fahrzeug mit einem EU-Kennzeichen zur Verfügung, mit dem die Ausreise kein Problem ist."