Mit dem Pkw in die Altstadt fahren: Die meisten historischen Stadtzentren in Italien, vor allem die touristisch stark frequentierten, sind sogenannte „Zona traffico limitato“. Diese begrenzten Verkehrszonen dürfen nur von Fahrzeugen mit Sondergenehmigung befahren werden. "Liegt die eigene Unterkunft in einer solchen Fahrverbotszone, kann man meistens eine zeitlich beschränkte Einfahrtsgenehmigung beantragen. Fährt man unerlaubt in eine solche Zone ein, muss man mit einer Strafe ab 80 Euro rechnen", warnt ÖAMTC-Touristikerin Maria Renner. Wer auf Nummer sicher gehen will, parkt daher in jedem Fall außerhalb des Innenstadtbereichs.
Bei der Mautstation auf der falschen Spur zurückschieben: In Italien gilt auf Autobahnen eine streckenabhängige Straßenbenützungsgebühr. Beim Auffahren muss man ein Ticket ziehen, das beim Abfahren bezahlt wird. Für das Telepass-System – hier werden die Fahrstrecken über eine Mautbox im Auto automatisch erfasst und abgebucht – gibt es eigene Spuren. Ist man beim Bezahlen aus Versehen auf einer dieser Spuren eingereiht, sollte man auf gar keinen Fall zurückschieben. Sonst droht eine hohe Geldstrafe. Im schlimmsten Fall kann der Pkw sogar beschlagnahmt werden. "Am besten, man bleibt ruhig und drückt den Notrufknopf am Automaten. Das Kontrollpersonal bewirkt die Ausgabe einer Quittung für die Weiterfahrt und der Schranken öffnet sich automatisch. Mit der Quittung ist dann eine Bezahlung an der nächsten besetzten Kassa, einer Servicestation der Autobahngesellschaft oder einer Punto-Blu-Station auf großen Raststationen möglich", rät die Club-Expertin.
Im Auto rauchen, wenn Kinder an Bord sind: Seit Jahresbeginn gilt in Italien ein Rauchverbot im Pkw, wenn Schwangere oder Minderjährige mitfahren. Die Höhe der Strafe ist vom Alter des Kindes abhängig: 500 bis 5.000 Euro, wenn Kinder unter 12 Jahren und Schwangere an Bord sind, 250 bis 2.500 Euro bei Kindern im Alter von 12 bis 17 Jahren.
Getrennte Rechnungen verlangen und Trinkgeld geben: In Italien ist es in Restaurants üblich, dass pro Tisch eine gemeinsame Rechnung ausgestellt wird. Renner: "Man sollte keine exakt auseinander dividierten Rechnungen fordern. Sinnvoller ist, gemeinsam zu bezahlen und anschließend untereinander abzurechnen". Das Trinkgeld ist meistens in der Rechnung inbegriffen. Will man den guten Service extra belohnen, lässt man am besten ein wenig Wechselgeld am Tisch liegen.
Die Strandregeln missachten: Die Verhaltensvorschriften an den Stränden und die Badeverordnungen unterscheiden sich von Region zu Region. Im Badeort Bibione ist beispielsweise das Rauchen an Stränden verboten. Auf fast allen italienischen Stränden sind Haustiere verboten. Wildcampen, das Entzünden eines Lagerfeuers und das Übernachten am Strand sind ebenfalls untersagt. "Urlauber sollten die oftmals strengen Regeln unbedingt beachten. Ein Verstoß kann nämlich teuer werden", so Renner abschließend.