Bürokratie gilt ja eher als Bremse, aber dieses Dokument bewegte die Welt: Mit der Urkunde Nummer DRP 37435 meldete der Mannheimer Ingenieur Carl Benz am 29. Januar 1886 das Patent des „Fahrzeugs mit Gasmotorenbetrieb“ an.

Der Schrieb des deutschen Kaiserlichen Patentamts in Berlin ist damit nicht weniger als die Geburtsurkunde des Automobils, die seit 2011 gemeinsam mit der Gutenberg-Bibel, der Magna Carta oder der h-Moll-Messe von Johann Sebastian Bach zum Weltdokumentenerbe der Unesco zählt.

Die Patentschrift vom 29. Januar 1886
Die Patentschrift vom 29. Januar 1886 © (c) Daimler AG

Carl Benz hatte sein Automobil mit Einzylinder-Viertaktmotor und einer Leistung von 0,75 PS 1885 konstruiert. Die Höchstgeschwindigkeit des dreirädrigen Patent-Motorwagens lag bei 16 km/h. Und mit diesem Tempo absolvierte das Gefährt am 3. Juli 1886 seine erste Ausfahrt auf der Ringstraße in Mannheim.

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Bertha Benz unternahm mit ihren Söhnen die erste Fernfahrt
Bertha Benz unternahm mit ihren Söhnen die erste Fernfahrt © DAIMLER AG

Doch erst die Fernfahrt von Mannheim nach Pforzheim und zurück im Jahr 1888 mit dem verbesserten Modell III bewies die Alltagstauglichkeit des Automobils voll und ganz. Aber es war nicht etwa Carl Benz, der diese Fahrt unternahm, sondern seine Ehefrau Bertha und die Söhne Eugen und Richard, die das Abenteuer wagten. Der Rest ist Geschichte.

Das Mercedes-Benz-Museum in Stuttgart
Das Mercedes-Benz-Museum in Stuttgart © (c) Daimler AG

Zusammen mit der von Gottlieb Daimler ebenfalls 1886 entwickelten Motorkutsche steht der Patent-Motorwagen heute im Stuttgarter Mercedes-Benz Museum. Das Museum feiert 2016 übrigens seinen zehnten Geburtstag. Mehr als sieben Millionen Menschen haben es bisher besucht.