Autofahrer müssen ab 1. November bei Schnee, Matsch oder Eis mit Winterreifen unterwegs sein oder alternativ auf mindestens zwei Antriebsrädern Schneeketten montiert haben. Erlaubt sind Ketten allerdings nur dann, wenn die Straße (fast) durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist.
Verstöße werden mit einem Organmandat in Höhe von 35 Euro geahndet. Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, drohen bis zu 5.000 Euro Geldstrafe. Als Winterreifen werden gesetzlich Modelle anerkannt, die mit den Bezeichnungen "Matsch und Schnee" (M+S, M.S. oder M&S) gekennzeichnet sind und mindestens vier Millimeter, bei Diagonalreifen fünf Millimeter Profiltiefe aufweisen. Auch Micro-Cars müssen mit Winterreifen ausgestattet sein. Für Lkw über 3,5 Tonnen und Omnibusse gilt eine Winterreifenpflicht unabhängig davon, ob auf der Fahrbahn Schnee liegt oder nicht. Die Winterreifenpflicht gilt bis 15. April des Folgejahres, für Busse bis 15. März.