Ist man als Lenker auf österreichischen Straßen unterwegs, gehören Warnweste, Warndreieck und Verbandszeug zur Pflichtausstattung im Fahrzeug. Fährt man ins Ausland, sollten sich andere bzw. zusätzliche Utensilien an Bord befinden. Man ist gut beraten, sich vor der Abfahrt über die jeweiligen Mitführpflichten des Landes zu informieren – sonst drohen teilweise hohe Strafen.

Ein Überblick über die Mitführpflichten
Ein Überblick über die Mitführpflichten © ÖAMTC

"Die gesetzlichen Bestimmungen gelten auch für Mietautos", informiert ÖAMTC-Touristikerin Kristina Tauer. "Daher sollten Reisende rechtzeitig überprüfen, ob das geliehene Fahrzeug korrekt ausgestattet ist – entweder vorab durch schriftliche Bestätigung des Vermieters oder bei der Fahrzeugübernahme vor Ort. Wurde die vorgeschriebene Ausstattung nicht bereitgestellt, muss selbst dafür Sorge getragen werden, denn bei einer Verkehrskontrolle haftet der Lenker.

Warnweste: Unter anderem in Deutschland, Frankreich, Spanien und der Slowakei muss jedes Fahrzeug mit einer Warnweste ausgestattet sein. Anderenfalls drohen in Frankreich zwischen 90 und 135 Euro Strafe, in der Slowakei sogar bis zu 150 Euro. In Italien, Kroatien, Luxemburg, Polen, Rumänien, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Bulgarien muss sogar für jeden Fahrzeuginsassen eine Warnweste vorhanden sein.

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Warndreieck: In fast jedem europäischen Land gilt eine Warndreieck-Pflicht. In einigen Ländern, wie beispielsweise in der Türkei und in Zypern müssen sogar zwei Warndreiecke mitgeführt werden. In Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Slowenien gilt diese Vorschrift nur für Lenker von Gespannen.

Ersatzlampenset: In Kroatien, Slowenien, Montenegro und Russland ist das Mitführen von Ersatzlampen vorgeschrieben. Die Vorschrift gilt jedoch nur für Leuchtmittel, die man selbst austauschen kann – also nicht für Xenon- oder LED-Leuchten. "Auch in anderen Ländern, in denen Licht am Tag gesetzlich vorgeschrieben oder empfohlen ist, wird zur Mitnahme eines Ersatzlampensets geraten", sagt die ÖAMTC-Expertin.

Ersatzreifen: In Spanien gehört ein Ersatzreifen zur verpflichtenden Grundausstattung. Ist er nicht serienmäßig vorhanden, muss stattdessen ein Reparaturset oder ein Reparaturspray mit an Bord sein.

Feuerlöscher: Unter anderem im Baltikum, in Bulgarien, Griechenland, Rumänien und in der Türkei ist ein Feuerlöscher Teil des mitzuführenden Sortiments. In Belgien müssen nur im Land gemeldete Pkw einen Feuerlöscher mit an Bord haben – darauf gilt es bei Mietfahrzeugen zu achten. Eine Empfehlung für die Mitnahme eines Feuerlöschers gilt in Dänemark, Norwegen und Schweden.

Abschleppseil: Autofahrer müssen in Mazedonien und Serbien mit einem Abschleppseil ausgerüstet sein.

Europäischer Unfallbericht: In Serbien und Montenegro ist der Europäische Unfallbericht ein Muss an Bord. "Doch auch bei Reisen in andere Länder sollte das Formular grundsätzlich mitgeführt werden", rät ÖAMTC-Touristikerin Tauer.