Sprachschwierigkeiten auf den Polizeistationen, Verlust von wichtigen Dokumenten oder des Urlaubsbudgets – wird man im Ausland bestohlen, sind die Ferien schlagartig im Eimer. Es gibt jedoch einige Verhaltensregeln, die das Risiko, bestohlen zu werden, minimieren.
Wertgegenstände und wichtige Dokumente dürfen niemals im Auto sichtbar zwischengeparkt werden, selbst wenn das Fahrzeug nur kurze Zeit abgestellt und alleine gelassen wird. Auch das Handschuhfach eignet sich nicht als Aufbewahrungsort von Autopapieren, Zweitschlüssel oder Wertsachen. Navis und deren Halterungen beim Parken immer entfernen. Bei Fahrten durch die Stadt die Türen verriegeln.
Den eigenen Pkw oder das Mietauto am besten auf bewachten Parkplätzen abstellen.
Große Geldbeträge sowie Bankomat- und Kreditkarten nicht mitnehmen, sondern im Hotelsafe verwahren, wenn sie gerade nicht benötigt werden. Schlüssel nicht an der Rezeption abgeben oder gar im Nachtkastl aufbewahren - ein Autoschlüssel ist schnell kopiert.
Mit Bargeld, teurem Schmuck oder Dokumenten nicht in der Öffentlichkeit hantieren. Elektronische und teure Geräte nicht ständig offen zur Schau tragen, sondern in Taschen verwahren, bei denen der Inhalt nicht offensichtlich ist.
An belebten Orten Handtasche oder Rucksack verschlossen vor dem Körper tragen oder fest unter den Arm klemmen. Bargeld, Kreditkarten und Reisepass vorzugsweise in einer Bauch- oder Brusttasche unter der Kleidung tragen.
Bei aller Vorsicht kann es trotzdem passieren, dass die Diebe Erfolg haben. Das ist zu tun, wenn man im Ausland bestohlen wird:
Anzeige: Grundsätzlich sollte bei einem Diebstahl im Ausland immer die örtliche Polizei verständigt und umgehend Anzeige erstattet werden. „Wichtig: Eine Kopie der Diebstahlanzeige aushändigen lassen, denn nur so erhält man notwendige Duplikate und kann Ansprüche, z. B. bei der Versicherung, geltend machen“, rät ÖAMTC-Reiseexpertin Kristina Tauer.
Diebstahl des Koffers: Für das Reisegepäck gibt es Versicherungen, die Wertgegenstände in der Regel mit abdecken. „Es gibt allerdings auch Ausnahmen“, hält die ÖAMTC-Touristikerin fest. „Bargeld, Fahrkarten, Dokumente u. ä. sind meist nicht versichert.“ Haushaltsversicherungen beinhalten oft auch eine „Außenversicherung“ die im Urlaub für Einbruchdiebstähle (z. B. im Hotel) oder Raub gilt (nicht jedoch für einfache oder Trickdiebstähle). Der örtliche Geltungsbereich der Versicherung sollte vor Abreise eingehend studiert werden.
Diebstahl von Reisedokumenten: Nach Anzeige bei der Polizei sollte man Kontakt mit der österreichischen Botschaft oder dem Konsulat aufnehmen. „Dort erhält man gegen Vorlage der Diebstahlsanzeige einen Notpass“, erklärt Tauer. „Gibt es im Urlaubsland keine österreichische Vertretungsbehörde, kann man sich auch an die eines anderen EU-Mitgliedstaates wenden.“ Zurück in der Heimat muss mit der ausländischen Diebstahlsanzeige eine neuerliche Anzeige erstattet werden. Dann erhält man einen neuen Reisepass.
Diebstahl des Führerscheins: Ein neuer Führerschein kann nur in Österreich ausgestellt werden. „Ist der Schein weg, sollte man bei der örtlichen Polizei nachfragen, ob man mit Diebstahls- bzw. Verlustanzeige weiterfahren darf“, so die ÖAMTC-Expertin.
Diebstahl von Bargeld: „Bestenfalls können Angehörige Geld über ein internationales Geldtransferinstitut überweisen“, erklärt die Club-Touristikerin. „Bei unverschuldeter Notlage helfen auch die Vertretungsbehörden, die gegen Verpflichtung zu späterer Rückzahlung sogar ein Darlehen für die Heimreise gewähren können.“
Bereits vor dem Urlaub: Die wichtigsten Reisedokumente sollten kopiert und getrennt von den Originalen aufbewahrt werden. „Auch das Ablegen von gescannten Dokumenten im E-Mail-Postfach, einem Datentresor oder im Cloud-Speicher ist ratsam – darauf kann man auch von unterwegs zugreifen.“ Bargeld, Bankomat- und Kreditkarten sollten getrennt voneinander aufbewahrt werden, PIN-Codes gehören nicht in die Brieftasche.