Nach wie vor ist das südliche Nachbarland die beliebteste Reisedestination im europäischen Ausland. Vor der Abfahrt sollten sich Autoreisende jedoch über die dortigen Bestimmungen bezüglich Maut, Tempolimits oder Fahrverbote informieren. Touristik-Expertin Livia Gmoser hat die fünf wichtigsten Tipps zusammengestellt.

Allgemeine Verkehrsbestimmungen. In Italien liegt die Promillegrenze bei 0,5. Neben Autoapotheke und Warndreieck muss für jeden Insassen eine Warnweste mitgeführt werden. Außerdem gilt in Italien außerhalb von Ortsgebieten die Licht am Tag-Pflicht.

Maut. „Die Kosten sind abhängig von den jeweils zurückgelegten Kilometern", informiert die ÖAMTC-Expertin. „An den Mautstellen muss je nach Zahlungsart eine eigene Spur gewählt werden: z.B. weiß für Barzahler, blau für Kredit- und Bankomatkarten.“ Steht man in der falschen Spur, darf man auf keinen Fall zurückschieben oder unerlaubt die Spur wechseln, sonst drohen hohe Strafen und Fahrverbote.

Tempolimits. Auf Landstraßen darf man in Italien maximal 90 km/h fahren, auf Schnellstraßen 110 km/h und auf Autobahnen maximal 130 km/h. Für Führerscheinneulinge gelten innerhalb der ersten drei Jahre nach Führerscheinerwerb auf Autobahnen 100 km/h und auf Schnellstraßen 90 km/h. Auf einem Großteil der italienischen Autobahnen werden Geschwindigkeitsmessungen ähnlich der österreichischen Section Control durchgeführt. Diese sogenannten „Tutor Systeme“ sind in 35 einzelne Abschnitte gegliedert. Wer auf mehreren Autobahnabschnitten zu schnell unterwegs ist, erhält pro Abschnitt eine Strafe.

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Strafen. Verkehrssünden werden in Italien mit hohen Geldbußen bestraft. „Wer mit mehr als 0,5 Promille fährt, dem droht eine Mindeststrafe von 530 Euro“, sagt ÖAMTC-Expertin Gmoser. „Unter Umständen kann sogar das Fahrzeug einbehalten werden.“ Auch Raser müssen tief in die Tasche greifen: Mindestens 170 Euro werden bereits bei einer geringen Geschwindigkeitsübertretung fällig. Zwischen 22 und 7 Uhr fallen die Strafen für Temposünder sogar um ein Drittel höher aus als tagsüber.

Verkehrsberuhigte Zonen. In die ZTL („zona traffico limitato“) darf man nur mit Sondergenehmigung einfahren Derartige verkehrsberuhigte Zonen gibt es inzwischen in vielen italienischen Innenstädten, etwa in Florenz, Mailand und Triest. Unbefugtes Einfahren kostet mindestens 80 Euro Strafe. „Liegt das Hotel innerhalb einer ,zona traffico limitato', sollte man vor der Anreise bekannt geben, dass man eine Einfahrtsgenehmigung benötigt“, empfiehlt die Expertin. „Das Hotelpersonal muss dann die Aufenthaltszeit und das Kennzeichen rechtzeitig bei der Behörde registrieren lassen.“

Weitere Informationen zu Verkehrsregeln in Italien oder anderen Ländern unter www.oeamtc.at/laenderinfo