Das VW-Gesetz trat am 21. Juli 1960 in Kraft, als die Volkswagenwerk GmbH privatisiert und in eine Aktiengesellschaft umgewandelt wurde. Damals wurden 60 Prozent des Gesellschaftskapitals verkauft, 40 Prozent blieben zunächst bei Bund und Land. Ziel der öffentlichen Hand war es, Einfluss auf den Autobauer zu behalten. Das VW-Gesetz räumte daher dem Land Niedersachsen überproportionalen Einfluss ein. Danach konnte kein Aktionär mehr als 20 Prozent der Stimmrechte ausüben, unabhängig davon, wie viele Anteile er am Unternehmen hält.

Dorn im Auge. Vor allem VW-Großaktionär Porsche war diese Regelung ein Dorn im Auge. Denn der Sportwagenbauer hält inzwischen 30,9 Prozent an VW. Er will seine Anteile voll nutzen und es wird erwartet, dass er die Mehrheit bei VW übernehmen will. Das Land Niedersachsen ist mit 20,8 Prozent zweitgrößter Anteilseigner.

Aufforderung an Berlin. Die EU-Kommission war bereits seit langem bestrebt, das Gesetz zu Fall zu bringen. Sie hatte 2004 beim höchsten EU-Gericht, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), gegen die Bundesrepublik Deutschland deshalb eine Klage eingereicht. Die Kommission sieht im VW-Gesetz einen Verstoß gegen das Recht auf freien Kapitalverkehr. Der EuGH stellte sich jetzt hinter diese Position. Der EuGH kann allerdings nationale Gesetze nicht aufheben, sondern nur die Mitgliedstaaten auffordern, diese aufzuheben oder zu ändern. Jetzt ist die deutsche Bundesregierung am Zuge.