Seit Ende des Sommers wird um ein schärferes Vorgehen bei bestimmten Verkehrssünden - das betrifft in erster Linie Alkohol am Steuer, Schnellfahren und Telefonieren während der Fahrt - debattiert. Verkehrsminister Werner Faymann (SPÖ) ließ im September aufhorchen, als er forderte, der Führerschein solle bei 0,5 Promille abgenommen werden. Innenminister Günther Platter (ÖVP) blieb damals zurückhaltend.

Expertenkreis berät. Hinter den Kulissen berät aber ein Expertenkreis der beiden Ministerien mit dem Kuratorium für Verkehrs-
sicherheit (KfV) und den Autofahrerklubs Arbö und ÖAMTC. Der anvisierte Zeitpunkt für die Änderungen ist 2008. Jene Punkte, auf die sich der Arbeitskreis in der gestrigen dritten Sitzung geeinigt hat, gehen in die Begutachtung, verlautete aus dem Büro Faymanns.

Entzug bei zwei Verstößen. So soll der Führerschein erst beim zweiten Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze für vier Wochen entzogen werden. Das erste Mal hat demnach eine Eintragung im Register, eine Geldstrafe und eine Nachschulung zur Folge, was eine Verschärfung der derzeitigen Situation bedeutet.

Vormerkung entfällt. Die mehrfach vor allem vom KfV geforderte Vormerkung im Register bei Tempoüberschreitungen wird es auch künftig nicht geben. Autofahrer müssen aber tiefer ins Geldbörsel greifen, wenn sie ertappt werden. Mindestens 72 Euro wird es kosten, wenn man mit mehr als 30 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit unterwegs ist. Diese bundesweit einheitliche Strafhöhe soll auch sicherstellen, dass ausländische Lenker gleichermaßen bestraft werden können wie einheimische (das besagt zumindest ein EU-Rahmenbeschluss).