Der ehemalige ARBÖ-Generalsekretär Rudolf Hellar ist am Montag im Straflandesgericht von Vorwurf der Untreue freigesprochen worden. Richter Johannes Jilke fand am Ende des umfangreichen Beweisverfahrens - in dem seit Ende Mai anhängigen Strafprozesses hatte es vier Verhandlungstage gegeben - keine Hinweise auf einen bewussten Schädigungsvorsatz.
"Nicht geeignet". Einige Anklagefakten bezeichnete der Richter in der Begründung wörtlich als "Dinge, die für einen strafrechtlichen Vorwurf nicht geeignet sind". Hellar nahm die Entscheidung naturgemäß mit sichtlicher Genugtuung zur Kenntnis. Er hatte die Anschuldigungen von Anfang an zur Gänze bestritten und auf eine Intrige innerhalb des Autofahrerclubs zurückgeführt. Der Freispruch ist nicht rechtskräftig. Staatsanwalt Josef Redl gab dazu vorerst keine Erklärung ab.
Strafantrag. Der Strafantrag hatte 15 Fakten mit einer Schadenssumme von 22.000 Euro umfasst, wobei sich dieser Betrag u.a. aus dem Ankauf von Sachertorten und Musical-Tickets zusammengesetzt hatte. Die Vorstellungen von "Barbarella" und "Elisabeth" habe er mit ARBÖ-Landesgeschäftsführern und Geschäftspartnern besucht, um damit einerseits Anerkennung für die Mitarbeiter zu bekunden und ein gutes Betriebsklima zu sorgen. Andererseits könne sich "ein Unternehmen mit einer Bilanzsumme von 31,4 Millionen Euro" gewisser Repräsentationsaufgaben nicht entziehen, lautete Hellars Verteidigungslinie.